- Heeresclientel
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Der Begriff Heeresclientel bezeichnet die gesellschaftliche Schicht von Legionären und Veteranen, die gegen Ende der römischen Republik in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zu einem bestimmten Feldherrn standen, den sie als ihren Patron betrachteten. Als Gegenleistung für die Versorgung mit Ackerland unterstützten sie ihn politisch und militärisch.
In der römischen Gesellschaft war es jahrhundertelang üblich gewesen, dass die Mitglieder der Nobilität ein Patronat über Proletarier und andere Angehörige der plebejischen Unterschicht ausübten. Sie stellten sie als Klienten unter ihren Schutz, unterstützten sie materiell oder gewährten ihnen Hilfe vor Gericht. Im Gegenzug waren die Klienten verpflichtet, ihrem Patron beizustehen, etwa bei den jährlichen Wahlen zum stadtrömischen Magistrat (→ Cursus honorum).
Mit der marianischen Heeresreform gegen Ende des zweiten Jahrhunderts vor Christus wurde dieses Clientelverhältnis auf das Militär übertragen: Gaius Marius war der Erste, der im Krieg gegen Kimbern und Teutonen auch Besitzlose in die Legionen aufnahm. Dies vergrößerte das Heer und machte es schlagkräftiger, warf aber das Problem der Versorgung der Veteranen nach Ende ihrer Dienstzeit auf: Da sie die ausgedienten Soldaten nicht in das soziale Nichts entlassen konnten, aus dem sie stammten, mussten die Heerführer sie nun nach ihrer Entlassung mit Bauernstellen versorgen.
Dies politisch durchzusetzen war nicht einfach, da sich der Senat des Öfteren hiergegen wandte, um einen allzu großen Machtzuwachs der Feldherren zu verhindern, deren Klientel bei Erfolg der Ansiedlung unverhältnismäßig zu wachsen drohte. Im Fall des Pompeius zum Beispiel konnte eine solche mehrjährige Senatsblockade erst durch das Erste Triumvirat und das Konsulat Caesars im Jahre 59 v. Chr. beendet werden.
Gleichzeitig schwor das Clientelverhältnis auch die Soldaten in besonderer Weise auf ihren Feldherrn ein. Denn dieser war nun nicht allein ihr militärischer Führer, sondern auch der politische Garant ihrer Altersversorgung. Dieses persönliche Treueverhältnis, das stärker war als die Loyalität gegenüber dem Gesamtstaat, verlängerte die Bürgerkriege des 1. vorchristlichen Jahrhunderts, in denen die Republik unterging, und war eines ihrer zentralen Probleme.
Durch die Übertragung des Oberbefehls sämtlicher in Grenznähe stationierten Truppen auf Augustus wurde die Heeresclientel schließlich monopolisiert und eine Militärmonarchie errichtet. Insofern spielte die Heeresclientel eine zentrale Rolle sowohl beim Untergang der römischen Republik als auch bei der Festigung der neuen monarchischen Ordnung des Kaiserreichs.
Literatur
- Jochen Bleicken: Augustus. Eine Biographie. Berlin 2000, ISBN 3-8286-0136-7.
- Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik. Darmstadt 1979, ISBN 3-534-08061-0.
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