Heergeräte

Heergeräte

Unter Heergeräte, auch Heergewette verstand man früher einen dem nächsten männlichen Erben, dem Schwertmagen, und dessen Söhnen vorbehaltenen Familienerbteil.

Dieses aus dem Mittelalter stammende Recht sicherte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des Grundbesitzes, wenn zu den Waffen gerufen wurde. In der Regel stand dem ältesten Sohn das Schwert und das weitere Heergerät, wie der beste Hengst oder Wallach, Rüstzeug und männliche Kleidung, von vornherein zu. Geistliche waren von diesem Erbe ausgeschlossen, ihnen stand das Recht auf die Gerade zu. Gleichfalls war es untersagt, dieses Erbteil außer Landes zu verbringen.

Dieses auf dem Sachsenspiegel basierende Recht wurde in einigen Ländern bis in das 19. Jahrhundert praktiziert.

Ein weibliches Familienerbteil wurde als Gerade bezeichnet.


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