Heergeräte — Heergeräte, s. Heergewäte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Niftelgerade — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Spindelmagen — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Witwengerade — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Heergewette — Unter Heergeräte, auch Heergewette verstand man früher einen dem nächsten männlichen Erben, dem Schwertmagen, und dessen Söhnen vorbehaltenen Familienerbteil. Dieses aus dem Mittelalter stammende Recht sicherte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des … Deutsch Wikipedia
Schwertmagen — Unter Heergeräte, auch Heergewette verstand man früher einen dem nächsten männlichen Erben, dem Schwertmagen, und dessen Söhnen vorbehaltenen Familienerbteil. Dieses aus dem Mittelalter stammende Recht sicherte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des … Deutsch Wikipedia
Heergewäte — Als Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Gerade (Erbe) — Der Gerade ist im mittelalterlichen deutschen Recht ein Teil des Hausrates. Vom Ende des 5. Jahrhunderts erscheint er als mahalareda in der Lex Burgundionum (51,4) und als rhedo in der Lex Thuringorum von 802 und bedeutet dort Aussteuer der Braut … Deutsch Wikipedia
Gerichtshandelsbuch — Ein Gerichtshandelsbuch (örtlich oder regional auch Amtsbuch, Erbbuch, Handelsbuch, Kaufbuch, Landbuch, in Tirol Verfachbuch [1] oder Vererbungsbuch genannt; es gibt dafür im deutschen Sprachraum sicher noch zahlreiche weitere Bezeichnungen)… … Deutsch Wikipedia
Heergewäte — (von vât [vestis], »Gewand«, irrtümlich auch Heergeräte oder Heergewedde) hieß in der altdeutschen Rechtssprache die Kriegsausrüstung des Mannes, später auch andre zum persönlichen Gebrauch des Mannes gehörige Gegenstände. Das H. fiel, unabhängig … Meyers Großes Konversations-Lexikon