- Heilhilfsberuf
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Heilhilfsberufe ist eine veraltete Bezeichnung für Gesundheitsfachberufe. Angehörige dieser Berufe üben Tätigkeiten im Umfeld der Heilberufe aus. Nur sofern für diese Berufe (ihre Ausübung oder ihre Produkte) eine ärztliche Verordnung Voraussetzung der Erwerbsgrundlage im Beruf ist, kann von einer Abhängigkeit im Sinne eines Hilfsberufes ausgegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
Problematik der Abgrenzung
Die Heilhilfsberufe dürfen nur oder in Teilbereichen nur auf ärztliche Anordnung tätig werden und tragen im Gegensatz zum Arzt, welcher die Verantwortung über die Anordnung trägt, lediglich die Verantwortung für deren fachkundige Umsetzung. Zum Beispiel trägt der Arzt die Verantwortung darüber, welches Medikament gegeben werden soll und damit auch die Verantwortung gegenüber dem Patienten bezüglich der Risiken und Nebenwirkungen - die Krankenschwester trägt die Durchführungsverantwortung für die zeitgerechte und mengenmäßig richtige Abgabe und Hilfen bei der Einnahme dieses Medikaments.
Emanzipierungbestrebungen
In jüngerer Zeit zeigen sich Emanzipierungbestrebungen der Assistenzberufe, beispielsweise in Form von Hochschulausbildungen wie etwa Pflegestudiengängen [1]. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sieht z.B. in der Krankenpflege einen Heilhilfsberuf. Zitat aus einem Urteil des (BVerfG) vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01 l:
"Es wird nicht bezweifelt, dass auch pflegende Berufe, soweit sie im Schwerpunkt eine Ersetzung, Ergänzung oder Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit zum Gegenstand haben (wie z.B. die Berufe in der Krankenpflege), als sog. Heilhilfsberufe den Heilberufen unterfallen"
Aufzählung (Auswahl)
Zu den Heilhilfsberufen zählen jene Berufe, welche überwiegend die Anordnung des Arztes umsetzen. So zum Beispiel Podologe (früher: med. Fusspfleger), Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten, Ergotherapeuten (früher: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten), Krankenpfleger, Physiotherapeuten (früher: Krankengymnasten), Medizinisch-Technischer Assistenten (MTA), medizinisch-technische Radiologieassistenten (MTRA), Operationstechnischer Assistent (OTA), Diätassistent und Krankenpflegehilfe sowie Altenpfleger und Altenpflegehelfer
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorie:- Gesundheitsfachberuf
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