- Operationstechnischer Assistent
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Operationstechnischer Assistent / -in (OTA) ist ein Assistenzberuf in der Medizin. Operations-Technische Assistenten und Operations-Technische Assistentinnen übernehmen die Aufgaben von Operationspflegekräften innerhalb eines Krankenhauses. Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Ausbildung auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft dauert drei Jahre, eine staatliche Anerkennung folgt.[1]
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen zur Zulassung zur Ausbildung
Voraussetzung ist die gesundheitliche Eignung sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung. Alternativ kann der Bewerber / die Bewerberin einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung vorlegen, sofern eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer vorliegt. Jugendliche müssen eine ärztliche Bescheinigung nach dem § 23 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorlegen.[2]
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst eine Mindeststundenzahl von 1600 Stunden theoretischen Unterrichts und ein praktische Ausbildung von mindestens 3000 Stunden. Die Ausbildung folgt den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Inhalte der Ausbildung
Unter anderem werden folgende Fächer nach Empfehlung der DKG unterrichtet:
Grundlagenfächer:
Berufsfächer:
- allgemeine und spezielle Krankheitslehre
- allgemeine und spezielle Chirurgie
- Mikrobiologie und Hygiene
- Operationslehre
- Grundlagen der Krankenpflege, Aufgaben im Ambulanzbereich und der Endoskopie
Zusatzfächer:
- Unfallverhütung
- Anästhesiologie
- Radiologie/Strahlenschutz
- Berufs- und Rechtskunde
- Psychologie/Pädagogik
- Organisation und Dokumentation
Die praktische Ausbildung erfolgt in mehreren Abteilungen und chirurgischen Fachdisziplinen und schließt ein allgemeines Instrumentenpraktikum ein. [3]
Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Bei der Endnote für die theoretischen Fähigkeiten werden ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise berücksichtigt. Über die bestandene Abschlussprüfung wird eine Urkunde sowie ein Zeugnis ausgestellt.
Tätigkeiten
Zu den Aufgaben eines OTA gehören unter anderem die Vorbereitung der Instrumente und Geräte vor der Operation, die Instrumentation sowie Springertätigkeiten während der Operation sowie die Entsorgung und Sterilisation der Instrumente nach der Operation.
Bei der Arbeit im Operationssaal tragen alle Mitarbeiter so genannte Bereichskleidung (Kasack, Hose, sowie eine Kopfhaube und einen Mundschutz). Die an der Operation direkt Beteiligten (Operateur, Assistenten und Instrumentierender) tragen zusätzlich sterile Handschuhe und einen sterilen Kittel.[4]
In der Regel sind während einer Operation ein Arzt als Operateur und, je nach Größe des Eingriffs, ein bis drei Assistenten (Ärzte, Studenten oder Chirurgisch-Technische-Assistenten) anwesend sowie eine „instrumentierende Kraft“ (Vorbereitung und Anreichen von Instrumenten, Nahtmaterial etc.), ein Springer und ein Anästhesist. Der Springer verrichtet die Arbeiten, für die keine sterile Bekleidung notwendig ist, z. B. Anreichen von Material an die instrumentierende Kraft aus der Umverpackung.[5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten
- ↑ Operationstechnischer Assistent im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
- ↑ Auflistung der theoretischen und praktischen Inhalte
- ↑ Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
- ↑ Marija Kucharek, Wolf-Ulrich Heitland , Helmut Waldner: Lehrbuch für Operationspflegekräfte Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, 3. Auflage 2008, ISBN 3437250329
Kategorien:- Gesundheitsfachberuf
- Dienstleistungsberuf
- Chirurgie
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