- Heinrich Böcler
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Heinrich Böcler (* 2. November 1809 in Gelbensande; † 10. Dezember 1874 in Schwerin; vollständiger Name: Ludwig Heinrich Böcler) war ein deutscher Jurist und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.
Böcler wurde 1809 als Sohn des Oberförsters Samuel Böcler in Gelbensande geboren. Er studierte in Rostock von 1829 bis 1832 Jura, was er mit dem juristischen Doktorexamen abschloss, und trat dem Corps Vandalia Rostock bei.[1] Bis 1848 war er als Rechtsanwalt in Rostock, ab 1848 in Schwerin tätig. Ab 1850 war er Amtsverwalter im Domanialamt Schwerin. Später wechselte er in die Forstverwaltung, wo er mit dem Titel eines Kammerrates bis kurz vor seinem Tod tätig war.
Böcler wurde für den 3. Wahlkreis (Schwerin) des Landes Mecklenburg-Schwerin in die Nationalversammlung gewählt, der er vom 18. Mai 1848 bis zum 25. Mai 1849 angehörte. Am 17. Juni 1848 wurde er Mitglied des „Ausschusses für Gesetzgebung“, am 11. April 1849 Mitglied des „Durchführungsausschusses für die Reichsverfassung“.
Zunächst in der Casino-Fraktion tätig wechselte er später zur Fraktion Augsburger Hof.
Literatur
- Jürgen Borchert: Auf nach Frankfurt: Mecklenburgische und vorpommersche Parlamentarier als Abgeordnete in der Paulskirche 1848/49, Landeszentrale für Politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 1998, ISBN 3-931185-44-3.
- Egbert Weiß: Corpsstudenten in der Paulskirche, in: Einst und Jetzt, Sonderheft 1990, München 1990, S. 16.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korpslisten 1910, 185, 244
Weblinks
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