- Heinrich Maul
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Heinrich Maul (* 13. September 1935 in Lübeck) war von 1979 bis 2000 Richter am deutschen Bundesgerichtshof.
Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Maul 1963 als Gerichtsassessor in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, wo er als Richter am Amtsgericht Baden-Baden und am Landgericht Karlsruhe tätig wurde.
Zwischen 1971 und 1973 war Maul beim Bundeskanzleramt beschäftigt. Anschließend kehrte er unter Beförderung zum Oberlandesgerichtsrat in den Justizdienst zurück und nahm sein Richteramt am Oberlandesgericht Karlsruhe wahr.
1979 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, wurde Maul durch dessen Präsidium dem 1. Strafsenat zugewiesen, dem er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2000, seit 1982 auch als stellvertretender Vorsitzender, angehörte. 1996 war er mit einer Konkurrentenklage gescheitert, mit der er seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof erzwingen wollte. Seit seinem Ausscheiden beim BGH ist Dr. Maul als Strafverteidiger in der Kanzlei Ferner & Kollegen (Karlsruhe-Heidelberg-Koblenz) tätig.
Neben seinem Richteramt war Heinrich Maul auch kommunalpolitisch tätig und Fraktionsvorsitzender der SPD im Karlsruher Gemeinderat.
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