- Heinrich Robert Göppert
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Heinrich Robert Göppert (* 14. März 1838 in Breslau; † 18. Mai 1882 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und preußischer Ministerialbeamter.
Heinrich Robert Göppert, Sohn des Naturwissenschaftlers Heinrich Göppert (1800−1884), studierte in Breslau, sowie in Heidelberg und Berlin die Rechte, habilitierte sich 1863 in Breslau als Privatdozent und wurde 1865 zum außerordentlichen, 1868 zum ordentlichen Professor daselbst ernannt.
1873 als wissenschaftliche Hilfskraft in das preußische Kultusministerium berufen, rückte er hier 1874 zum vortragenden Rat für die Universitätsangelegenheiten empor, in welcher Stellung er mit Unbefangenheit und unermüdlichem Eifer für die Förderung der preußischen Hochschulen gewirkt hat. Er starb am 18. Mai 1884 in Berlin.
Zwischen 1847 und 1884 war Göppert Präsident der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur.
Werke (Auswahl)
- Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht. Halle 1864.
- Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht. Halle 1869.
- Ueber die Bedeutung von ferruminare und adplumbare in den Pandekten. Einladungsschrift zur Habilitationsrede am 6. November 1869. Breslau: Gosohorsky, 1869.
- Über einheitliche, zusammengesetzte und Gesamtsachen nach römischem Recht. Halle 1871.
Aus seinem Nachlass veröffentlichte E. Eck in den Jahrbüchern für die Dogmatik des Privatrechts (Bd. 22, 1884) die Abhandlung Das Prinzip: Gesetze haben keine rückwirkende Kraft, geschichtlich und dogmatisch entwickelt. Vgl. den Nekrolog im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1882.
Seine Enkelin war Maria Goeppert-Mayer, sein Vater der Naturwissenschaftler Heinrich Göppert.
Literatur
- Teichmann, A.: Göppert, Heinrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 49, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 454 f.
Weblinks
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Wikisource: Heinrich Göppert – Quellen und Volltexte
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