- Heizzeit
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Als Heizperiode oder Heizzeit wird in der Heizungs- und Klimatechnik der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizanlage in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur zu halten. Bezug ist ein Grenzwert der mittleren Außentemperatur, die Heizgrenze, in Deutschland mit 15 °C angesetzt, in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein mit 12 °C, und eine Richtwert der Innentemperatur, im allgemeinen 20 °C.
Eine gesetzliche Regelung über die Dauer, Beginn oder Ende einer Heizperiode ist nicht verankert, sie ist von Klima, geographischer und Höhenlage und anderen Faktoren abhängig und an jedem Ort verschieden.
Der Begriff Heizperiode existiert in mehreren Definitionen:
- Heizsaison:
- die Zeitspanne vom ersten bis zum letzten Heiztag einer Wintersaison
- eine festen ortsüblichen Zeitraum, etwa für Südwestdeutschland maximal 1. September bis 31. Mai[1]
- einen Zeitraum, in dem Fünftagesmittel unter die Heizgrenze fällt
Mietvertragliche Regelungen über die Heizperiode
Die Heizzeit wird aber in vielen Mietverträgen vereinbart. Die deutsche Rechtsprechung hat für den Fall einer fehlenden Regelung als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April festgelegt (Düsseldorf[2][3]). Die österreichische Rechtsgewohnheit greift allgemein auf den begriff der Ortsüblichkeit zurück.
Während der Heizperiode muss ein Vermieter sicherstellen, dass der Mieter seine Mietwohnung auf in der Regel 20-22°C, nachts 18°C beheizen kann.[4] Doch auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizanlage betrieben werden, wenn die Temperatur in der Wohnung länger als 2 Tage unter 18°C sinkt, oder sofort wenn sie unter 16 °C sinkt.[5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Wetterlexikon des SWR
- ↑ LG Düsseldorf BlGBW 55, 31
- ↑ AG Düsseldorf ZMR 56, 332
- ↑ GuterRat.de
- ↑ LG Kassel WM 64, 71
- Heizsaison:
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