Hiwi (BGH)

Hiwi (BGH)

Hiwi (weiblich: Hiwa) ist die umgangssprachliche Bezeichnung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim Bundesgerichtshof. Es handelt sich um Richter und Staatsanwälte, die mit ihrem Einverständnis für einen bestimmten Zeitraum von meist drei Jahren abgeordnet werden. Der Gesetzgeber bezeichnet diesen Personenkreis als wissenschaftliche Hilfskräfte, § 193 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Die Aufgaben der Hiwis bestehen darin, in ausgewählten Fällen den Bundesrichtern den Streitstoff der Fälle aufzubereiten, zu Rechtsprechung und Literatur Material zu beschaffen sowie einen - Vorvotum genannten - Entscheidungsentwurf vorzulegen.

Als Begriff ist „Hiwi“ aufgrund seiner Etymologie jedoch umstritten.

Literatur

  • Bichlmeir, Jürgen: Der juristische Hilfsarbeiter an den deutschen Gerichten: Erlanger juristische Dissertation 1971. ISBN 3452171566
  • Herz / Freymann / Vatter (Hrsg.): Die 'einzig wahre Festschrift' oder: Was Sie schon immer über den BGH wissen wollten. Alma Mater, Saarbrücken 2000. ISBN 3935009011

Weblinks


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