- Homestead Act
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Der Homestead Act (dt. auch: Heimstättengesetz) ist ein 1863 in den USA in Kraft getretenes Gesetz zum Landerwerb.
Es erlaubte jeder Person über 21 Jahren, sich auf einem bis dahin unbesiedelten Stück Land niederzulassen, sich ein 160 acre (etwa 640.000 m²) großes Land abzustecken und zu bewirtschaften. Nach einer Dauer von fünf Jahren wurde der Siedler dann zum Eigentümer. Diese Frist konnte durch Bezahlen von 1,25 US-Dollar pro acre Land (insgesamt also 200 US-Dollar) auf sechs Monate verkürzt werden.
Das Gesetz wurde am 20. Mai 1862 von Präsident Lincoln unterzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am Ende des 18. Jahrhunderts standen noch über 2.300.000 km² (570 Mio. acres) zur Besiedlung zur Verfügung, wovon jedoch nur ein sehr geringer Teil landwirtschaftlich nutzbar war. Als sich die Besiedlungsgrenze westwärts bis an die trockenen Steppen der Great Plains herangeschoben hatte, wurde die Landmenge, die ein Ansiedler beanspruchen konnte auf 2,6 km² (640 acres) erhöht.
1906 wurde dann der Forest Homestead Act verabschiedet und schließlich 1912 eine letzte Erweiterung des Gesetzes beschlossen, welches die Bewirtschaftungsdauer des beanspruchten Landes, bevor es Eigentum des Ansiedlers werden konnte, auf drei Jahre herabsetzte.
Abgesehen von wenigen isolierten Landstücken, die bis in die 1950er nicht beansprucht wurden, war die Landnahme auf der Grundlage des Heimstättengesetzes bis 1910 außer in Alaska im Wesentlichen abgeschlossen. Durch den Federal Land Policy and Management Act von 1976 wurde diese Praxis der Landvergabe öffentlichen Grund und Bodens eingestellt. Einzige Ausnahme war Alaska, wo man noch bis 1986 Land nach dem Homestead Act erwerben konnte.
Homestead-Gedenkstätte
In Beatrice, Nebraska, liegt das Homestead National Monument of America, eine Gedenkstätte zur Erinnerung an die Siedler nach dem Heimstätten-Gesetz. Die Gedenkstätte umfasst die Farm von Daniel Freeman, dem ersten Siedler nach dem Homestead Act in Nebraska und möglicherweise der Vereinigten Staaten.
Übernahme in Europa
Der Gedanke und die Grundlagen der Heimstätte wurden auch in Europa Ende des 19. Jahrhunderts übernommen. Vor allem zwei Elemente des Heimstättengedankens standen in Europa dabei im Vordergrund:[1]
- die Schaffung von Besitzungen, die dem Zugriff der Gläubiger weitgehend entzogen sind (vor allem in Frankreich, Liechtenstein und der Schweiz), und
- der Siedlungsgedanke zur Verbesserung der Nutzung landwirtschaftlichen Bodens (vor allem in Österreich und Deutschland).
In Deutschland erfolgte die Schaffung eines Reichsheimstätte-Gesetzes auf Grundlage von Art 155 WRV mit dem Gesetz vom 10. Mai 1920, wobei den Landesgesetzgebern für die weitere Ausgestaltung ein sehr großer Spielraum belassen wurde (das Gesetz wurde 1993 ersatzlos aufgehoben).
Im Zivilgesetzbuch der Schweiz wurde das Institut der Heimstätte per 1. Januar 2000 aufgehoben, nachdem es kaum je verwendet wurde.
In Liechtenstein wurden in den Artikeln 794 bis 828 des Personen- und Gesellschaftsrechts besondere Regelungen für Heimstätten geschaffen, die noch heute in Kraft stehen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ zitiert nach: Julius von Gierke in „Bürgerliches Recht – Sachenrecht3, 1948, § 63 (Die Heimstätte), S. 216.
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