- Hundehaltung
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Hundehaltung bezeichnet die Aufzucht, Abrichtung/Schulung, Pflege, Ernährung von Hunden und das allgemeine Zusammenleben mit diesen als Haustier.
Bei dieser Form der Tierhaltung werden unter verschiedenen Aspekten Differenzierungen vorgenommen. So wird in Abhängigkeit vom Halter unterschieden zwischen privater und gewerblicher Haltung. Nach den Lebensbedingungen für den Hund wird unterschieden zwischen Wohnungshaltung und Freilandhaltung.[1] Alleine in Deutschland leben Schätzungen zufolge fünf Millionen Hunde, wobei Deutschland nicht das Land mit der höchsten Hundedichte in Europa ist. Circa zwei Drittel der Hunde in Deutschland sind Rassehunde, ein Drittel sind Mischlinge.[2] Wurden Hunde bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts noch überwiegend als Gebrauchshunde eingesetzt, werden sie heute im deutschsprachigen Raum hauptsächlich als Familienhunde und Sozialpartner gehalten und übernehmen höchstens noch die Bewachung von Haus und Familie.
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftliche Aspekte der Hundehaltung
Die Hundehaltung ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Gesundheit der Hundehalter wird verbessert [3] und reduziert statistisch die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten in Deutschland nach einer Schätzung von 2004 um etwa 0,875 Prozent (also um mehr als 2 Mrd. Euro).[4] In Deutschland bewirkt die Hundehaltung einen jährlichen Umsatz (2006) von etwa 5 Milliarden Euro, das heißt an 50 bis 60 Hunde ist ein Arbeitsplatz gebunden.[4] Nach Angaben des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands lag in Deutschland 2008 der Umsatz für Hundefutter mit 1,037 Milliarden Euro 3,5 % über dem des Vorjahres, der für Hundezubehör mit 146 Millionen Euro 4,3 % über dem des Vorjahres.[5]
Rechtliches
Die Hundehaltung ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt. Private Hundehaltung ist in Deutschland im Gegensatz zur Haltung anderer Haustiere steuerpflichtig, die Höhe der Steuer wird von der Gemeinde festgelegt.[6] Die Hundesteuer wird - wie auch andere Steuern - ohne Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung (z. B. Beseitigung von Hundekot auf Gehwegen durch öffentlich rechtliche Entsorgungsträger) vor allem zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Körperschaften auferlegen. Eine Steuerpflicht wird allgemein an einen bestimmten Besteuerungstatbestand geknüpft, hier das Halten eines Hundes.
Neben dem allgemeinen und ungebundenen Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 196 Mio. €)[7] verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Weblinks
- Broschüren zur Hundehaltung auf der Seite des BVET (abgerufen am 27. Oktober 2011)
Literatur
- Silke Wechsung: Mensch und Hund: Beziehungsqualität und Beziehungsverhalten (Taschenbuch) . Roderer, S (2008), ISBN 978-3897836280
Einzelnachweise
- ↑ Hans Joachim Swarovsky (Hrsg.): BI-Lexikon Hundehaltung, Leipzig 1988, ISBN 3-323-00186-9, S. 135
- ↑ Renate Ohr und Götz Zeddies: Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland, Göttingen November 2006 (Dateiformat PDF)
- ↑ Schwedische Studie I. Norling 1990 erwähnt in Helmut Wachtel: Das Buch vom Hund, Der Hund als soziologischer Faktor S.140ff. ISBN 3-86127-772-7 Cadmos Verlag Lüneburg
- ↑ a b Renate Ohr und Götz Zeddies: Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland, Göttingen November 2006 S. 1 (Dateiformat PDF)
- ↑ Nachricht vom 3. Juli 2009 im Online-Angebot der Zeitschrift Der Hund
- ↑ Patrick Ernst Sensburg, Martin Maslaton: Patrick Ernst Sensburg, Martin Maslaton. BWV Verlag, 2007, ISBN 3830512848, S. 72. online
- ↑ Finanzielle Leistungen der Länder an ihre Gemeinden, Statistisches Bundesamt, Tabelle 1, S. 651
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