- Sachkundenachweis (Hunde)
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Der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Verschiedene Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Die Prüfung wird von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder Hundetrainern abgenommen.
Ein SKN kann – je nach Hundegesetz – Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung oder zum Halten bestimmter Rassen sein.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Abgrenzung
In Deutschland gibt es verschiedene Sachkundenachweise für Hundehalter, die jeweils für verschiedene Zwecke Gültigkeit haben. Für gesetzlich geforderte Sachkundenachweise sind die Rahmenbedingungen in den jeweiligen Hundegesetzen festgelegt. Weitere Sachkundenachweise haben jeweils Bedeutung innerhalb der Organisationsstrukturen (etwa Hundesportvereine), die diese vergeben. Einige können von den verantwortlichen Behörden als Ersatz für den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis anerkannt werden.
Behördliche Sachkundenachweise im Sinne der Hundegesetze
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zu Sachkundenachweisen für Hundehalter. Die von einigen Ländern geforderten Sachkundenachweise unterscheiden sich voneinander sowohl im Inhalt als auch in den sich daraus ergebenden Rechten und Konsequenzen für Hundehalter und Hund.
Zum Beispiel ist in Nordrhein-Westfalen ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten so genannter 20/40-Hunde und Hunde bestimmter Rassen.[1] Den Sachkundernachweis erhalten Hundehalter die durchgängig Hunde gehalten haben oder er kann durch eine Prüfung erworben werden. Der Fragenkatalog beinhaltet 110 Fragen in den drei Themenkomplexen Hundeerziehung (Teil A), medizinische Grundlagen (Teil B) und rechtliche Grundlagen (Teil C).[2] Von 30 vorgelegten Multiple-Choice-Fragen müssen 20 richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen.[3]
In allen Bundesländern außer Bremen ist ein Sachkundenachweis für Halter von „Listenhunden“ vorgeschrieben.[4] In Berlin etwa müssen Halter so genannter „gefährlicher Hunde“ oder eines auffällig gewordenen Hundes mindestens 11 von 15 Sachkundefragen (70%) richtig beantworten, um die Prüfung zu bestehen.[5]
Nichtbehördliche Sachkundenachweise
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) verlangt für die Teilnahme an seinen Hundesportprüfungen einen Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen. Diese fünfgliedrige Prüfung bildet gleichzeitig den Theorieteil der VDH-Begleithundprüfung. Die Prüfungsteile A bis C sind in die Sachkundefragen in Nordrhein-Westfalen übernommen worden.[6]
Viele Hundeführerscheine wie etwa der VDH-Hundeführerschein[7] enthalten eine vergleichbare Sachkundeprüfung.
Der BHV-Hundeführerschein enthält einen Theorieteil mit einem Gesamtkatalog von 170 Fragen unter anderem zu Hundeverhalten und –erziehung, von denen dem Hundehalter 40 Fragen vorgelegt werden.[8][9]
Die Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie (GTVT) hat Fragen aus verschiedenen Hundeführerscheinen und bereits verwendeten Sachkundefragen einzelner Bundesländer zu einem Fragenkatalog mit 186 Fragen für eine Sachkundeprüfung zusammengestellt. Ziel war eine bundeseinheitliche Lösung bei der Sachkundevorgabe durch die Innenministerien. Die Fragen sind sieben Themenbereichen zugeordnet. Der Hundehalter muss 37 von 50 Fragen (74%) richtig beantworten.[10]
Die Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung der deutschen Bundestierärztekammer erarbeitet als „AK Sachkunde-Hundehaltung“ seit 2001 in Kooperation mit Verbänden aus Tierschutz, Tierärzteschaft und Hundewesen wie BPT, VDH, DJV und DTSchB Empfehlungen für Sachkundeprüfungen.[4] Im Oktober 2007 hat sie die Sachkundeprüfung D.O.Q.-Test 2.0 mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Standards eingeführt.[11] Die auch online ablegbare Theorieprüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus sieben Themengebieten und gilt als bestanden, wenn in jedem Sachgebiet mindestens 50 Prozent und im Gesamtergebnis 75 Prozent erreicht wurden.[12]
Schweiz
In der Schweiz müssen Ersthalter vor dem Erwerb eines Hundes (unabhängig von seiner Rasse oder Größe) einen mindestens vierstündigen Theoriekurs besuchen und einen Sachkundenachweis erbringen, um ausreichende Kenntnisse über die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen zu belegen.[13]
Österreich
In Oberösterreich müssen Hundehalter als Nachweis ihrer Sachkunde zur Hundehaltung eine mindestens zweistündige theoretische Ausbildung über festgelegte Inhalte absolvieren. [14]
Sachkundenachweise für bestimmte Berufsgruppen
Weitere hundespezifische Sachkundenachweise können Voraussetzung für eine Tätigkeit beispielsweise als Ausbilder von Schutzhunden, Betreiber eines Tierheims oder Hundehändler sein. In Deutschland regelt unter anderem das Tierschutzgesetz in § 11 Fälle, bei denen für die Tätigkeit mit Hunden ein Sachkundenachweis erforderlich ist,[15] darüber hinaus gibt es landesspezifische Regelungen.
Literatur
- Celina del Amo, Renate Jones-Baade, Karina Mahnke: Der Hundeführerschein. Sachkunde-Basiswissen und Fragenkatalog. Stuttgart, 3.Auflage, 2006. ISBN 3-8001-4956-7
- Nathaly Brengelmann: Untersuchung zur Sachkunde über Hunde, Hundehaltung und Verhalten von in Deutschland lebenden Hundehaltern. Dissertation, Berlin, 2008. ISBN 9783866644007
Einzelnachweise
- ↑ Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
- ↑ Fragenkatalog NRW
- ↑ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zur Durchführung von Sachkundeprüfungen
- ↑ a b Nathaly Brengelmann: Untersuchung zur Sachkunde über Hunde, Hundehaltung und Verhalten von in Deutschland lebenden Hundehaltern. Diss., Berlin, 2008
- ↑ Hundegesetz Berlin, dort: §4
- ↑ Sachkundefragen NRW
- ↑ VDH-Hundeführerschein
- ↑ BHV-Hundeführerschein
- ↑ BHV-Fragenkatalog
- ↑ GTVT-Sachkundenachweis
- ↑ D.O.Q.-Test der Bundestierärztekammer
- ↑ D.O.Q.-Prüfungsordnung
- ↑ Bundesamt für Veterinärwesen BVET, Schweiz
- ↑ Oberösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung
- ↑ Tierschutzgesetz § 11
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