- Hörerschein
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Ein Hörerschein ist eine Bescheinigung eines Professors (oder Dozenten), mit der dieser bestätigt, dass ein Student eine Vorlesung dieses Professors besucht (also diese hört) und deshalb ein von diesem Professor (mit-)verfasstes Buch verbilligt beziehen darf.
Hörerscheine werden meist direkt vom Professor in seiner Vorlesung oder am Sekretariat des Lehrstuhls ausgegeben. Die Ermäßigung auf den Verkaufspreis eines Buches bei Vorlage eines Hörerscheins beträgt im Allgemeinen 20%.
In Deutschland sind Hörerscheine durch das Gesetz über die Preisbindung für Bücher seit dem 1. Oktober 2002 nicht mehr erlaubt.
Siehe auch
Weblinks
- Die Hand des Professors (Artikel in der taz vom 8. Oktober 2002)
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