Buchpreisbindungsgesetz

Buchpreisbindungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Preisbindung für Bücher
Kurztitel: Buchpreisbindungsgesetz
Abkürzung: BuchPrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-6
Datum des Gesetzes: 2. September 2002
(BGBl. I S. 3448)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 2002
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndG vom 14. Juli 2006
(BGBl. I S. 1530)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
20. Juli 2006
(Art. 2 ÄndG vom 15. Juli 2006)
GESTA: E044
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war.

Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen.

Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Auch Verlage, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung beträgt mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum des Werkes.

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