- Immensa Aeterni Dei
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Mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 setzte Papst Sixtus V., nach dem Konzil von Trient (1545 – 1563), neue Kongregationen ein und führte eine Umgliederung der vorhandenen Kongregationen durch.
Inhaltsverzeichnis
Über die römische Kurie
Der Papst räumt ein, dass es für die Aufgabenverteilung innerhalb der römischen Kurie wichtig sei, verantwortungsvolle und kompetente Mitarbeiter einzusetzen. Dieses besonders unter dem Aspekt, dass er selbst nicht „unter der Last der Arbeit“ zusammenbreche, sondern, mit göttlicher Hilfe die Arbeit auf die Mitarbeiter verteilt werde.[1]
Heilige Ritenkongregation
Der Papst setzte die “Heilige Ritenkongregation” ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Ihr heutiger Name lautet Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse [2]
Kongregation für die Bischöfe
Eine weitere Ergänzung der römischen Kurie war die Gründung der Kongregation für die Bischöfe, die unmittelbar dem Papst ( Konsistorialkongregation) untergeordnet wurde. [3]
Einzelhinweise
- ↑ Apostolische Konstitution Pastor Bonus[1]
- ↑ Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse [2]
- ↑ Congregazione per i Vescovi [3]
Weblinks
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