- Immunitätsausschuss
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Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist der erste Ausschuss des Deutschen Bundestages.
Er beschäftigt sich mit Geschäftsordnungsstreitigkeiten, die ihm vom Ältestenrat des Bundestages zugewiesen werden, sowie mit den Fragen des Parlamentsrechtes und schlägt Reformen der Geschäftsordnung vor. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt, wurde federführend vom Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Als Ausschuss für Immunitätsangelegenheiten prüft er, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten bereits mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität[1] genehmigt ist. Ggf. empfiehlt der Immunitätsausschuss dem Deutschen Bundestag, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, falls strafrechtlich im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters gegen ihn ermittelt werden soll oder strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen oder Hausdurchsuchungen angeordnet werden sollen.
Als Wahlprüfungsausschuss prüft er des Weiteren Einsprüche gegen die Korrektheit von Bundestagswahlen.
Einzelnachweis
- ↑ Deutscher Bundestag: Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 zur GO-BT).
Siehe auch
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