Implantologe

Implantologe

Ein Implantologe (von lat. in „im, hinein“ und planta „Steckling, Setzling“[1] und -logie) ist ein Zahnarzt, Parodontologe, Oral- oder Kieferchirurg, der auf das Einsetzen von Zahnimplantaten spezialisiert ist. Die Berufsbezeichnung „Implantologe“ ist nicht geschützt und wird nicht öffentlich-rechtlich erteilt, wie etwa die Bezeichnungen „Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“, „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“, „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ oder „Fachzahnarzt für Parodontologie“. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, Zahnheilkunde uneingeschränkt auszuüben und damit auch Zahnimplantate zu setzen. Die Bezeichnung „Implantologe“ gibt sich der betroffene Zahnarzt/Arzt selbst. Heute (im Jahre 2006) implantieren ca. 5000-7000 Zahnärzte (ca. 10-12% der ca. 60000 bundesdeutschen Zahnärzte) mehr oder weniger regelmäßig.

Siehe Hauptartikel: Zahnimplantat und Implantologie

Inhaltsverzeichnis

Vereinigungen der Implantologen und ihre Aufgaben

Da die Universitäten mit der zahnärztlichen Approbation die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde generell erteilen und bis heute die Studenten in der Implantologie nicht als Basislehrfach ausbilden, ist diese Ausbildungslücke im Wesentlichen durch die Implantathersteller-Industrie und auch durch fünf große Fachgesellschaften für Implantologie in Deutschland geschlossen worden.

Diesen privaten nicht-staatlichen Fachgesellschaften stehen die Fachabteilungen (zahnmedizinischen Fakultäten) der Universitäten fördernd und unterstützend zur Seite.

Nahezu alle Fachgesellschaften haben Unterorganisationen, in denen regional ein Erfahrungsaustausch gepflegt wird . Die einzelnen Vereine bescheinigen Fortbildungen und erteilen Fach-Zertifikate, die der implantologisch orientierte Zahnarzt mit der Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ erst seit einigen Jahren öffentlich tragen darf.

Diese Zertifikate sind kein zuverlässiger Spiegel der implantologischen Fähigkeiten eines Implantologen. Die Absolventen der kostenpflichtigen Qualifikationskurse unterwerfen sich den Zulassungskriterien zur theoretischen Prüfung, in denen - je nach Qualifikationsstufe - unterschiedlich hohe Erfahrungen - z.B. an der Zahl der bereits gesetzten Implantate gemessen - Voraussetzung sind. Diese Erfahrungen werden also zeitlich vor der durch das Zertifikat ausgewiesenen Qualifikation gemacht. Auf der Basis der zahnärztlichen Approbation ist dies möglich und legal.

Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung ist kein Qualitätsnachweis, allenfalls ein Interessennachweis.

Diese Vereine von Implantologen sind ausschließlich vereinsrechtlich basierte Zusammenschlüsse mit Vereinssatzung und Mitgliederversammlung und keine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Ihre Statements haben daher keine rechtliche Bindungskraft. Sie sind Ausdruck eines innervereinlichen Konsenses, der oftmals mehrheitlich unter den Gepflogenheiten des Vereinslebens per Abstimmung zustande kommt. Es ist angestrebt, einige Fachaspekte auch durch übervereinliche Übereinstimmungen nach außen zu definieren, wobei neben wissenschaftlichen auch gesundheitspolitische und vereinspolitische Aspekte einfließen können („Konsensuskonferenzen“. Ein Thema einer derartigen Konferenz ist zurzeit der Belastungszeitpunkt eines Implantats.

In einigen dieser Implantologen-Vereine sind Hochschullehrer im Vereins-Vorstand, so dass über diese Präsenz der Einfluss der Hochschulen zum Tragen kommen kann. In anderen Vereinen werden die Präsidenten wiederum durch niedergelassene Implantologen gestellt, so dass dort zusätzlich auch die Erfahrungen praktisch tätiger Implantologen zum Tragen kommen können.

Über die Vereinstätigkeit der Implantologen-Vereine in Deutschland geben die untenstehenden Links Auskunft.

Quellen

  1. Der kleine Stowasser: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch

Siehe auch

Weblinks


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