Implantologie

Implantologie
Operationsgebiet während einer Implantation an der Stelle des Zahnes 32. Das Implantat wurde bereits eingesetzt. Anschließend wird die Wunde vernäht.

Die Implantologie (von lat. in „im, hinein“ und planta „Steckling, Setzling“[1] und -logie) ist ein Teilbereich der Zahnheilkunde, die das Einsetzen von Zahnimplantaten zum Gegenstand hat. Zahnärzte, Oralchirurgen und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie können implantologisch tätig werden. Die Berufsbezeichnung Implantologe ist nicht geschützt und wird nicht öffentlich-rechtlich erteilt. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, Zahnheilkunde uneingeschränkt auszuüben und damit auch Zahnimplantate zu setzen.

Vereinfachend kann man Zahnimplantate als künstliche Zahnwurzeln bezeichnen, die anstelle fehlender Zähne in den Kieferknochen „eingepflanzt“ werden.

Siehe Hauptartikel: Zahnimplantat

Inhaltsverzeichnis

Die Entwicklung der Implantologie in Deutschland

Die Entwicklung bis 1988

Zu Beginn der zahnärztlichen Implantologie in Deutschland (ca. 1969) wurden zunächst von einigen wenigen hauptsächlich in freier Praxis niedergelassenen Zahnärzten Zahnimplantate gegen den jahrelang erklärten Widerstand vieler Universitätskliniken und Kieferchirurgen eingesetzt. Die Nachfrage nach Zahnimplantaten der Patienten war andererseits von Anfang an sehr groß. Dennoch erfolgte in Deutschland erst 1982 die wissenschaftliche Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie. Im Jahre 1988 wurden endlich die mit der Implantologie verbundenen zahnärztlichen Leistungen in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit einem bescheidenen Positionskatalog von 10 Gebührennummern (GOZ-Nr. 900-909) aufgenommen, dort einzeln beschrieben und mit einem Honorar bewertet. Dieser Leistungskatalog ist bis heute (2008) weder inhaltlich noch honorarmäßig verändert worden.

Die Situation heute

Im Jahre 2006 implantierten schätzungsweise 5.000-7.000 Zahnärzte (ca. 8-12% der ca. 60.000 bundesdeutschen Zahnärzte) mehr oder weniger regelmäßig. Außerdem arbeiten viele Zahnärzte interdisziplinär eng mit einem implantologisch tätigen Kieferchirurgen zusammen, indem dieser die Implantate einsetzt und der Zahnarzt die Suprakonstruktion (der Zahnersatz auf den Implantaten) eingliedert. Die Suprakonstruktionen dürfen in einigen Bundesländern nicht von Kieferchirurgen angefertigt und eingegliedert werden.

Weil an den Universitäten die Implantologie kein eigenes Ausbildungsfach ist, sondern mit der zahnärztlichen Approbation die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde generell erteilt wird, ist diese Ausbildungslücke im Wesentlichen durch private Fortbildungsseminare, die Implantathersteller-Industrie und auch durch fünf große Fachgesellschaften für Implantologie in Deutschland geschlossen worden.

Siehe Hauptartikel: Implantologe

Quellen

  1. Der kleine Stowasser: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch

Siehe auch

Weblinks


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