Informatorische Befragung

Informatorische Befragung

Eine informatorische Befragung, seltener auch informationelle Befragung, ist ein meist zu Beginn eines Polizeieinsatzes stattfindendes verhörähnliches Gespräch zwischen Polizeivollzugsbeamten und Personen, die möglicherweise als Verdächtige bzw. Betroffene oder Zeugen einer Straftat oder (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit in Frage kommen.

Die Befragung dient dem Ziel, der entsprechenden Person einen rechtlichen Status (Beschuldigter/Betroffener, Zeuge – mit weiteren Unterscheidungen wie Geschädigter, Tatzeuge etc. oder eventuell Unbeteiligter) so früh wie möglich zuzuordnen. Sobald eine Zuordnung möglich ist – beim Beschuldigten bzw. Betroffenen, wenn der Verdacht einer Täterschaft ausreichend gegeben ist – erfolgen eine entsprechende Belehrung und erforderliche Maßnahmen; Gleiches gilt für die Zeugenschaft einer Person.

Äußerungen der befragten Personen zur Sache, die später den Status eines Beschuldigten oder Betroffenen erhalten, sind als Spontanäußerungen anzusehen, die als Ermittlungsansatz im polizeilichen Ermittlungsverfahren verwendet werden und auch in das anschließende Straf- bzw. Bußgeldverfahren der Verfolgungsbehörden als Indizien eingebracht werden.

Beispiele

Eine typische informationelle Befragung im Bereich der Straftaten stellt beispielsweise die Befragung von Beteiligten (Ladendetektiv, Beschuldigter, weitere Zeugen) nach einem Ladendiebstahl dar, im Bereich der (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeitenverfolgung erfolgt beispielsweise eine informatorische Befragung bei Beteiligten eines Verkehrsunfalles oder bei verdachtsunabhängigen Alkoholkontrollen („Haben Sie vor der Fahrt Alkohol getrunken?“).

Rechtsgrundlage im deutschen Strafverfahren ist die Ermittlungskompetenz aufgrund des Legalitätsprinzips gemäß § 163 StPO, beim Ordnungswidrigkeitenverfahren über den Verweis des § 46 OWiG.

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