- Institutsambulanz
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Unter einer Institutsambulanz versteht man ein multiprofessionelles ambulantes Behandlungsangebot psychiatrischer Fachkrankenhäuser und psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, welche gemäß § 118 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind.
Es handelt sich um ambulante Krankenhausleistungen. Auch Universitätskliniken und Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie können dieses Angebot machen. Seit dem Jahr 2000 werden nicht nur psychiatrische Fachkliniken, sondern auch psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern ermächtigt. Die Vergütung erfolgt außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung direkt durch die Kassen. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Versorgungsschwerpunkte sind die Behandlung schwer und chronisch Kranker im Rahmen der Nachsorge, aber auch Notfallpsychiatrie. Ziel ist die Vermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung, aber auch die Sicherstellung einer Behandlung für Patienten, die von den Angeboten niedergelassener Ärzte nicht oder nicht ausreichend erreicht werden. Das Versorgungskonzept stellt praktisch eine integrierte Versorgungsform dar, ist aber nicht auf bestimmte Diagnosen festgelegt oder beschränkt.
Literatur
- SPENGLER, A. (Hg.): Institutsambulanzen in der psychiatrischen Versorgung. (Vandenhoek & Ruprecht) Göttingen 1991, ISBN 3-525-45738-3
- SPENGLER, A. (2003): Psychiatrische Institutsambulanzen – ein Überblick. Nervenarzt 74: 476-478
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