- Jagdjahr
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Das Jagdjahr weicht vom Kalenderjahr ab und umfasst den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres.[1][2] Der abweichende Beginn ist historisch bedingt und hängt mit Vegetations- und Wachstumsperioden in der Natur zusammen, die nicht im Winter, sondern im Frühling beginnen.
Nach dem Wechsel des Jagdjahres wird grundsätzlich auch das Alter des jagdbaren Wildes bestimmt. So wird bspw. herkömmlicherweise ein im laufenden Jagdjahr geborenes Wildschwein als Frischling bezeichnet, ein im vorhergehenden Jagdjahr geborenes Tier als Überläufer. Durch die Verschiebung der Fortpflanzungsphasen etwa beim Schwarzwild (Wildschwein) wird diese Unterscheidung jedoch nicht mehr strikt aufrechterhalten.
Die Jagdstatistik, in der festgehalten wird, wie viele Tiere einer Tierart erlegt wurden, und die Abschusspläne orientieren sich ebenfalls am Jagd- und nicht am Kalenderjahr.
Das Jagdjahr hat rechtliche Bedeutung zum Beispiel für die Erteilung eines Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeitsdauer sich regelmäßig nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Jagdjahr richtet. Die längste Geltungsdauer sind drei Jahre (vgl. § 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Häufig richten sich auch Beginn und Ende eines Jagdpachtvertrages nach dem Jagdjahr.
Einzelnachweise
Kategorien:- Jagdrecht (Deutschland)
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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