- Jedermannfunk
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Jedermannfunk ist ein Sammelbegriff für Funkanwendungen, die ohne Bedarfsnachweis oder Prüfung genutzt werden können. Diese Funkanwendungen sind auch nicht, wie beispielsweise der Betriebsfunk, auf geschlossene Benutzergruppen beschränkt.
Im Gegensatz zum Amateurfunkdienst ist hier jedoch nur der Betrieb von Geräten mit einer bestimmten Zulassung erlaubt, die vom Benutzer nicht verändert werden dürfen. Außerdem sind die Leistung der Funkgeräte sowie die Art der Frequenznutzung (Kanalabstand und Bandbreite, Modulationsarten) strengen Einschränkungen unterworfen.
In Deutschland sind derzeit folgende fünf Sprechfunkanwendungen für die Allgemeinheit freigegeben:
Im CB-Funk ist zusätzlich auf bestimmten Kanälen die Übertragung digitaler Daten erlaubt.
Auch andere Frequenzbereiche können für die Übertragung von Daten oder Steuerinformationen, wie z. B. bei Funkthermometern, drahtlosen Kopfhörern, Bluetooth oder auch der Funkfernsteuerung von Modellen, Zentralverriegelungen genutzt werden. Sie werden üblicherweise aber nicht dem Jedermannfunk zugeordnet. (vgl. ISM-Band - Industrial, Scientific, and Medical Band)
Beim internationalen Amateurfunkdienst darf jeder (mit einem zugelassenem Empfangsgerät wie z.B. Radio, Weltempfänger, Scanner) als sogenannter SWL (Short Wave Listener) zuhören. Sendebetrieb darf nur von staatlich geprüften Funkamateuren mit einem international einmaligem Rufzeichen betrieben werden. Funkamateure dürfen ihre Geräte und Antennen selber bauen.
Funk in Kraftfahrzeugen
In Deutschland ist das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kraftfahrzeug-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.
Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen.
„STVO §23 (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.“
Jedermannfunk im Ausland
Frequenzbereiche für Jedermann-Funkanwendungen sind oft nur national oder europaweit einheitlich vergeben. Wer seine Geräte im Ausland nutzen möchte, sollte sich vorher informieren, ob man die Geräte/ Frequenzen dort auch für Jedermann-Funkanwendungen benutzen darf. Umgekehrt gilt das gleiche für im Ausland (im Urlaub, im Internet) gekaufte Geräte, die in Deutschland zum Teil nicht zugelassen sind und nicht betrieben werden dürfen. Infos über die in Deutschland erlaubten Frequenzbereiche erhält man bei der Bundesnetzagentur - BNetzA
Weblinks
- Vergleich von Jedermannfunk und Amateurfunk in Deutschland
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