- Joachim de la Camp
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Otto Joachim de la Camp (* 7. November 1895 in Hamburg; † 1. April 1950 ebenda) war Präsident der Handelskammer Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
Krieg und Bürgerkrieg
Nach dem Besuch der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg nahm er eine Lehre zum Exportkaufmann in einer Hamburger Exportfirma auf. Der Erste Weltkrieg unterbrach sein weiteres berufliches Fortkommen und so meldete er sich als Kriegsfreiwilliger beim Lauenburgisches Jäger-Bataillon Nr. 9 in Ratzeburg, die auch als Ratzeburger Jäger bekannt waren, zur Infanterie.
Im Juni 1915 erfolgte die Beförderung zum Leutnant der Reserve. Im August 1915 wechselte er zur Fliegertruppe. Nachdem er eine Zeit als Beobachter geflogen war, erwarb er die Befähigung zum Flugzeugführer. In dieser Funktion flog er Einsätze an mehreren Fronten. Nach Kriegsende gehörte er dem Freikorps Maerker an und flog für diese Gruppe von März 1919 bis Juni 1919 Einsätze.
Firmengründung, NSDAP-Mitglied und Handelskammer
Danach betätigte sich Camp in Hamburg in verschiedenen Positionen im Handel. Im November 1924 gründete er mit seinem Partner Markwirtz die Firma Markwitz, Delacamp & Co., Holzbrücke 7/9 in Hamburg, zum Zwecke des Imports von Fellen und Häuten. Im Februar 1932 wurde er Mitglied der NSDAP. Im Zuge der Gleichschaltung der öffentlichen Instanzen kam er im Juni 1933 als Mitglied in das Plenum der Hamburger Handelskammer.
Im April 1935 ernannte man ihn zum Vizepräsidenten der Handelskammer. Es folgte am 1. April 1937 die Ernennung zum Präsidenten der Handelskammer durch den Reichswirtschaftsminister. Weiterhin gehörte er dem Beirat der Reichswirtschaftskammer an.
Vorschlag gegen jüdische Unternehmer
Anfang 1938 schaltete sich Camp in die Kampagne der NSDAP zur Arisierung von Firmen ein, die jüdische Eigentümer bzw. Teilhaber hatten und sich unter einem „arischen“ Namen tarnen würden. Am 12. Januar 1938 unterbreitete er in einem Schreiben an den Gauwirtschaftsberater Carlo Otte einen Vorschlag, wie man ohne gesetzliche Regelungen gegen „nichtarische“ Firmeninhaber vorgehen könnte. Er habe mit dem Vorsitzenden des Gesamtbörsenvorstandes vereinbart, für diese Eigentümer ein Verfahren zum Entzug der Zulassung zur Börse anzuwenden:
„Auf diese Weise wird es möglich sein, ohne besondere Schwierigkeiten im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten Mißständen zu Leibe zu gehen, gegen die besondere gesetzliche Handhaben nicht gegeben sind“.
Referenzen
- Hermann Teschemacher, Handbuch des Aufbaus der gewerblichen Wirtschaft, Band III, Leipzig 1937
- Frank Bajohr, "Arisierung" in Hamburg - Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945, Hamburg 1997
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