Reichswirtschaftskammer

Reichswirtschaftskammer

Die Reichswirtschaftskammer war seit 1935/36 eine Spitzenorganisation der deutschen Wirtschaft in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Grundlage war das „Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft“ vom 27. Februar 1934 (RGBl. 1934 I, S. 185f.).

An der Spitze der Wirtschaftsorganisationen stand danach die Reichswirtschaftskammer. Die Aufgaben waren definiert als „die gemeinsame Vertretung der fachlichen und bezirklichen Organisation der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.“[1]

Darunter standen sieben nach Wirtschaftszweigen gegliederte Reichsgruppen. Dies waren die Reichsgruppen der Industrie, des Handwerks, des Handels, der Banken, der Versicherungen, der Energiewirtschaft und des Fremdenverkehrs. Diese Reichsgruppen waren in sich wiederum vielfach untergliedert.

Neben der funktionalen Untergliederung gab es auch eine regionale Gliederung. Es gab 18 beziehungsweise später 23 Bezirkswirtschaftskammern auf der Ebene der Gaue. Darunter waren die Unternehmen in den etwa 90 Industrie- und Handelskammern und 59 Handwerkskammern organisiert. Seit 1942 trat an deren Stelle die Gauwirtschaftskammern.

Aufgaben

Offiziell war die Reichswirtschaftskammer, wie auch die untergeordneten Einheiten, ein Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft. Allerdings war das System nach dem „Führerprinzip“ aufgebaut. Dabei unterstand die Reichswirtschaftskammer direkt dem Reichswirtschaftsministerium. Der Reichswirtschaftsminister ernannte auch den Präsidenten der Reichswirtschaftskammer sowie dessen Stellvertreter. Auch die Leiter der Reichsgruppen wurden ernannt.

Die Organisation sollte so auch der staatlichen Steuerung der Wirtschaft dienen. Die Reichswirtschaftskammer sollte als Vertretung der Wirtschaft das Reichswirtschaftsministerium beraten. Durch Gutachten, Eingaben und Vorschläge vertrat sie auch gegenüber anderen Behörden und Parteistellen der NSDAP die Interessen der Wirtschaft. Die Reichswirtschaftskammer nahm tatsächlich zu zahlreichen Einzelfragen der Wirtschafts- und Finanzordnung Stellung.

Einzelnachweise

  1. Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen Deutschland. Das Beispiel der Reichsgruppe Industrie. Frankfurt am Main, 2006 ISBN 978-3-465-04012-5 S.230f.

Literatur

  • Gerold Ambrosius: Staat und Wirtschaft im 20. Jahrhundert. München 1990, ISBN 3-486-55481-6, S. 10.
  • Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen Deutschland. Das Beispiel der Reichsgruppe Industrie. Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-465-04012-5, S. 230ff.

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