- Johann Christian von Quistorp
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Johann Christian Edler von Quistorp (* 30. Oktober 1737 in Rostock; † 15. März 1795 in Wismar) war Juraprofessor in Rostock, zweimaliger Rektor der Universität Bützow und mecklenburgischer Strafrechtsgelehrter.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Johann Christian Quistorp entstammte der angesehenen Gelehrtefamilie Quistorp. Sein Vater Johann Bernhard Quistorp (1692–1761), Professor der Medizin und später Stadtphysikus in Rostock. Johann Christian immatrikulierte sich 1754 zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. 1759 wurde Quistorp mit der Dissertation „Utrum unsus testis faciat torturae locum?“ zum Doktor der Rechte promoviert. Neben seiner anschließenden Lehrtätigkeit an der Universität Rostock, arbeitete Quistorp als Advokat in Rostock. Seinen zahlreichen Schriften und strafrechtlichen Hauptwerken sowie der Tätigekeit als Kirchenrechtler, verdankte Quistorp 1772 die Berufung zum Professor der Jurisprudenz an die fürstliche Universität Bützow. 1775 erhielt Quistorp vom Herzog Friedrich von Mecklenburg-Schwerin den Auftrag ein Kriminalgesetzbch zu erarbeiten, an welchem er bis 1777 arbeitete und welches letztendlich in ein Strafgesetzbuch umgesetzt wurde.
1776 wurde Quistorp erstmals zum Rektor der fürstlichen Universität Bützow ernannt, welcher sich eine zweite im Jahre 1778/1779 anschloss. 1780 erhielt Quistorp den Titel eines königlich-schwedischen Oberappellationsgerichtsrates und wurde Beisitzer des Oberappellationsgerichts in Wismar, dem obersten Gerichtshof der schwedischen Territorien im Heiligen Römischen Reich. So wird die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin während dieser Zeit auf ihn zurückgeführt. 1792 wurde Quistrop aufgrund seiner zahlreichen Verdienste in den Adelsstand erhoben, bevor er drei Jahre später in Wismar verstarb.
Werke
Sein Hauptwerk „Grundsätze des Teutschen Peinlichen Rechts“ trug bereits deutliche aufklärerische und reformorientierte Züge, in dem etwa neben Leibes- und Lebensstrafen mit Haft- und Arbeitsstrafen neue Bußregelungen konzipiert wurden und die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung abgelehnt wurde.
- Utrum unsus testis faciat torturae locum? 1759.
- Grundsätze des Teutschen Peinlichen Rechts. 1770.
- Versuch einer richtigen Bestimmung des Verhältnisses der gemeinen in Deutschland üblichen Strafen gegen einander. 1778.
Literatur
- Johann August Ritter von Eisenhart, Barthold von Quistorp: Quistorp, Johann Christian Edler von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 27, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 54 f.
- Weber, Ralph. In: Angela Hartwig, Tilmann Schmidt (Hrsg): Die Rektoren der Universität Rostock - 1419-2000. In: Beiträge zur Geschichte der Universität Rostock. Heft 23. Universitätsdruckerei Rostock-Universitätsarchiv 2000. ISBN 3-86009-173-5.
Weblinks
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