- Advokat
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Advokat (Advocat) ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Deutschland veraltet ist, nur noch umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwandt wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Das Wort „advocatus“ ist das Partizip Perfekt Passiv des lateinischen Verbes advocare (Herbei- oder hinzurufen) und kann daher mit „Der Hinzugerufene“ übersetzt werden.
Geschichte
Historisch gesehen handelt es sich um eine Berufsbezeichnung, die vor allem der Abgrenzung gegenüber dem Prokurator diente: Mit der Rezeption des römischen Rechts ab dem Hochmittelalter in Europa wurde das Gerichtsverfahren professionalisiert und es entstanden dazu Funktionen, die mit ausgebildeten Juristen besetzt wurden. Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren. Daneben gab es andere Anwälte, die den Kontakt mit dem Rechtssuchenden pflegten, die Mandanten berieten und sie auch in außergerichtlichen Geschäften rechtlich betreuten, eben die Advokaten. Die Trennung zwischen Advokaten und Prokuratoren gab es allerdings in manchen Ländern nur vor den höchsten Gerichten, in Deutschland etwa vor dem Reichshofrat oder dem Reichskammergericht. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts wurde diese Zweiteilung der Anwaltschaft in Kontinentaleuropa immer weiter gelockert und mit den Rechtsreformen der napoleonischen Zeit weitgehend beseitigt.
Das zweigeteilte System gibt es heute noch in Spanien, wo auch die traditionellen Bezeichnungen „Advokat“ (abogado) und „Prokurator“ (procurador) fortbestehen, sowie in den durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystemen in England, Wales und anderen Ländern des Commonwealth, wo die Advokaten „Solicitor“ und die Prokuratoren „Barrister“ heißen.
Die aus der Fernsehwerbung mit Manfred Krug in Deutschland bekannte AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG der Generali Deutschland hat den hierzulande fast ausgestorbenen und sehr altertümlich anmutenden Ausdruck Advokat mittlerweile wieder so populär gemacht, dass er von Anwälten auch wieder als (mitunter originelle) Selbstbezeichnung verwendet wird.
Auch zitieren u. a. fachspezifische Dienstleistungen mit juristischem Bezug den Advokaten so z. B. „Advocom“ Fortbildung für Juristen, bzw. fachspezifische Software.
Literatur
Gerhard Buchda/Albrecht Cordes: Anwalt. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, 2. Aufl., Erich Schmidt Verlag Berlin 2008, Sp. 255-263 ISBN 978-3-503-07912-4
Siehe auch
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