- Amt Nieheim-Steinheim
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Das Amt Nieheim war ein von 1936 bis 1969 bestehendes Amt im ostwestfälischen Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen.
Inhaltsverzeichnis
Amtsgliederung und Bevölkerung
Das Amt gliederte sich in die zehn Gemeinden Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Nieheim, Oeynhausen, Schönenberg und Sommersell, von denen Nieheim als Einzige das Stadtrecht besaß und auch Verwaltungssitz war.
Die Gemeinden des Amts hatten bei der letzten Volkszählung vor der Amtsauflösung am 6. Mai 1961 eine Wohnbevölkerung von 5726 Einwohnern. Der Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse zufolge stieg diese Zahl bis Ende 1967 auf 6132 Einwohner. Bei einer Fläche von 79,81 km² ergibt sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 77 Einwohnern pro Quadratkilometer, die weit unter dem Kreisdurchschnitt von 140 Einwohnern pro Quadratkilometer lag. Die folgende Übersicht zeigt die zehn Gemeinden mit Bevölkerungs- und Gebietsstand vom 31. Dezember 1967:
Name Einwohner Fläche in km² Entrup 403 5,78 Erwitzen 192 6,52 Eversen 464 3,83 Himmighausen 447 5,84 Holzhausen 469 10,51 Merlsheim 381 6,35 Nieheim, Stadt 2426 25,88 Oeynhausen 560 6,75 Schönenberg 60 1,20 Sommersell 730 7,13 Amt Nieheim 6132 79,81 Geographie
Das Amt Nieheim lag im Nordwesten des Kreises Höxter. An das Amt grenzten im Uhrzeigersinn beginnend im Norden die Ämter Steinheim, Vörden, Brakel und Driburg (Kreis Höxter) sowie die Gemeinde Grevenhagen (eine Exklave des Kreises Detmold).
Geschichte
Ab 1841 existierte das Amt Nieheim-Steinheim, das mit Ausnahme von Hagedorn alle Gemeinden der späteren Ämter Nieheim und Steinheim umfasste. Das Amt wurde 1936 aufgeteilt.
Aufgrund eines Gebietsänderungsvertrages vom 1. September 1968 und § 6 des „Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Höxter“ vom 2. Dezember 1969, das in § 8 Abs. 6 auch den Gebietsänderungsvertrag bestätigt, schlossen sich die Gemeinden des Amts zum 1. Januar 1970 zur neuen Stadt Nieheim zusammen. Das Amt Nieheim wurde aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.
Weblinks
- Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 2. Dezember 1969
51.8043969.110584Koordinaten: 51° 48′ N, 9° 7′ O
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