- Amtsgericht Düsseldorf
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Das Amtsgericht Düsseldorf ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Amtsgericht (AG) hat seinen Sitz in Düsseldorf; der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Düsseldorf.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgericht Düsseldorf ist, zusammen mit dem Landgericht Düsseldorf, seit März 2010 in einem 2009 errichteten Neubau an der Werdener Straße 1 in Düsseldorf-Oberbilk untergebracht. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 62.000 m². Bis dahin befanden sich beide Gerichte in drei teils zusammenhängenden historischen Gebäuden in der Düsseldorfer Altstadt an der Mühlenstraße.
Geschichte
Das Amtsgericht Düsseldorf wurde im Jahre 1879 gegründet. 1913 begann der Bau des jetzigen Justizgebäudes an der Mühlenstraße. Nach einem im November des Kriegsjahres 1915 gefassten Beschluss der Provinzverwaltung wurde der bescheiden geplante Bau erheblich erweitert. Dies drückte sich vor allem in dem monumentalen Eingangsbereich aus. Die Außenmauern sind mit rheinischen Klinkern in den Farben hellrot bis schwärzlich-violett verblendet worden. Die gewaltigen Säulen der Vorderfront sind wie die Gesimse und Brüstungen aus Kirchheimer Muschelkalk. Sechs Figuren von ca. drei Metern Höhe thronen über dem Eingangsportal. Sie versinnbildlichen die klassischen und die christlichen Tugenden, nicht aber die Tugend der Gerechtigkeit. Diese findet sich im Gebäude selbst in Form des vergoldeten Kopfes der Justitia oberhalb des Durchgangsportals des Haupttreppenhauses. Die zweite Etage der Vorderfront schließt ab mit den Köpfen „Rechtsgelehrte und Weise des Altertums“.
Ab dem Jahr 1956 wurden Erweiterungsbauten errichtet.[1]
Nachgeordnete Gerichte
Das dem Amtsgericht Düsseldorf übergeordnete Gericht ist das Landgericht Düsseldorf und gehört zum Bezirk des Oberlandesgericht Düsseldorf.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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