- Amtsschösser
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Schossregister sind städtische Steuerregister. Sie können als die wichtigste Quelle der Bevölkerungs- und Sozialgeschichte im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit bezeichnet werden.
Beim „Schoss“ handelt es sich um die nd. und md. Bezeichnung für direkte Steuern; das mhd. schoz, mnd., mndl. schot geht auf das germanische Wort *sceutan ('schießen') zurück. In den Wörtern „Vorschuss“, „Zuschuss“ oder „etwas dazuschießen“ hat es sich bis heute erhalten.
In Städten wie Lübeck, Stendal, Quedlinburg oder Köln wurde ähnlich wie in anderen Städten die fixe Abgabe des Vorschoss (Kopfsteuer) von der proportionalen Vermögensteuer, dem Hauptschoss oder Schwörschoss, unterschieden. Notiert wurden diese Abgaben in den Schossregistern.
Den Schosseintreiber nannte man Schösser, Amtsschösser (welche in kleineren Ämtern oft die Position eines Amtmannes belegten) oder fälschlich auch Amtsverweser. In Bachs Bauernkantate finden wir zum Schösser:
- Der Herr ist gut: Allein der Schösser,
- Das ist ein Schwefelsmann,
- Der wie ein Blitz ein neu Schock strafen kann,
- Wenn man den Finger kaum ins kalte Wasser steckt.
- Ach, Herr Schösser, geht nicht gar zu schlimm
- Mit uns armen Bauersleuten üm!
- Schont nur unsrer Haut;
- Fresst ihr gleich das Kraut
- Wie die Raupen bis zum kahlen Strunk,
- Habt nur genung!
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