Journal officiel de la République française

Journal officiel de la République française

Das Journal officiel de la République française (auch Journal officiel, JO oder JORF genannt), ist die offizielle staatliche Tageszeitung, die in Frankreich herausgegeben wird. Darin werden sämtliche legislativen Tätigkeiten (Gesetze und Verordnungen), Regulierungen, öffentliche und Veröffentlichungen im gesetzgeberischen Bereich veröffentlicht. In Deutschland ist das Journal Officiel vergleichbar mit dem Bundesgesetzblatt oder dem Amtsblatt.

Das Journal Officiel erscheint täglich von Dienstag bis Sonntag, ausgenommen Feiertage.

Der Leitung des JO obliegt es − neben der Veröffentlichung und Verbreitung der Gesetzestexte und Regulierungen – diese in einer Datenbank zu speichern und parlamentarische Debatten auf Papier und numerisch festzuhalten. Es untersteht dem Premierminister. Zu diesem Zweck untersteht es seit 1944 dem Staatssekretariat der Regierung und wird von einem Präfekten geleitet der im Ministerialrat benannt wird.

Das Erscheinungsdatum ist in Bezug auf das Inkrafttreten relevant, da ein juristischer Text bekannt sein muss, bevor er Gültigkeit erlangt. Daher tritt ein Gesetz grundsätzlich einen Tag nach Veröffentlichung des JO, es sei denn bei der Veröffentlichung wird ein Datum für das Inkrafttreten genannt. Ein Gesetzestext, für dessen Durchführung Verordnungen notwendig sind, kann nur inkrafttreten, sobald auch diese veröffentlicht wurden.

Geschichte

Bevor die Verbreitung der Gesetzestexte auf schriftlichem Wege erfolgte, wurden sie durch einen Stadtsprecher an die Öffentlichkeit gebracht.

Ab 1631 erschien eine erste Zeitung die Gazette von Théophraste Renaudot, in dem einige Berichte zu Kriegen und Kommentare zum politischen Leben erschienen. Dieses inoffizielle Organ, das mit der Unterstützung Richelieus (unter Louis XIII.) gegründet wurde, wird 1762 unter neuem Namen (Gazette de France) dem Außenministerium unterstellt und nimmt einen offiziellen Charakter an.

Ab 1789 werden dann die Debatten der neuen Nationalversammlung darin veröffentlicht, sowie Informationen zum politischen Leben und zum Aufbau der Verwaltung. Ab 1792 erscheint das Blatt schließlich im täglichen Rhythmus.

Am 28. Dezember 1799 (ab 1811 unter neuem Namen „Moniteur Universel“) wird das Journal Officiel zur einzigen Zeitung mit offiziellem Charakter erhoben. Nur im ersten Teil erscheinen offizielle Veröffentlichungen der Regierung und der Nationalversammlung. Im zweiten Teil erscheinen klassische Rubriken einer Zeitung mit literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalten.

Im Januar 1791 wird mit einem Erlass eine zweite Zeitung gegründet: Das "Bulletin des Lois". Per Gesetz wird es zum öffentlichen Archiv der Gesetze der Republik. Sie trägt das Staatssiegel und die Unterschrift des Justizministers.

Das Journal Officiel erscheint ab 1868 und ein Erlass vom 5. November 1870 weist ihm das Monopol zur Veröffentlichung von Tätigkeiten im gesetzgeberischen Bereich und Regulierungen zu. Der "Moniteur Universel" verschwindet und das "Bulletin des Lois" verliert sein Monopol, aber seine Existenz wird erst 1931 in Frage gestellt. Zunächst dem Ministerium für Innere Angelegenheiten und religiöse Fragen zugeordnet, steht es ab dem 2. November 1944 unter der Regie des Staatspräsidenten.

Seit dem 2. Juni 2004 ist die Website online.

Weblinks


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