Jugendfrei

Jugendfrei

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden; unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.

Inhaltsverzeichnis

Unterschiedliche Bewertungen

In verschiedenen Staaten, Gesellschaften und Kulturen bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber,

  • wovor Jugendliche im einzelnen geschützt werden müssen,
  • welche Altersgrenzen in unterschiedlichen Schutzbereichen zu ziehen sind und
  • welchen Anteil des Schutzes der Staat durch gesetzliche Regelungen leistet und welchen Anteil er der Verantwortung der Erziehungsberechtigten überlässt.

Ein Problem besteht in der Umsetzung rechtlicher Regelungen in die gesellschaftliche Praxis: In den USA gilt z.B. in den meisten Staaten ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche (d.h. Menschen unter 21 Jahren), das auch rigoros durchgesetzt wird. In Deutschland hingegen werden de facto viele Vorschriften zum Jugendschutz unterlaufen: Massiver Alkoholmissbrauch oder der Zugriff von Minderjährigen auf jugendgeschützte Produkte kommen oft vor.[1][2] Der Konsum bestimmter alkoholischer Getränke ist darüber hinaus in Deutschland Jugendlichen schon ab 16 Jahren gestattet; er wird bei noch Jüngeren nicht systematisch unterbunden. Der Zugriff Jugendlicher auf pornografische oder gewaltverherrlichende Medien ist in vielen Ländern de iure, aber nicht unbedingt de facto leichter möglich als in Deutschland.

Ebenfalls höchst unterschiedlich fallen in den verschiedenen Staaten die rechtlichen Regelungen über das Mindestalter aus, ab dem eine selbstbestimmte Sexualität erlaubt ist. Die Frage, inwieweit solche Normen eine praktische Bedeutung haben, ist von Land zu Land verschieden zu beantworten.

Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln normalerweise in traditionellen Denk- und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in höchst unterschiedlichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Staat und Individuum. Aber auch historische Erfahrungen spielen eine Rolle (z.B. die in Deutschland besonders ausgeprägte Vorstellung, der Staat müsse alles tun, um eine Wiederholung nationalsozialistischer Gewaltexzesse zu verhindern).

Ein Zielkonflikt besteht bei der Konzeption des Jugendschutzes darin, dass zwar einerseits Jugendliche noch minderjährig sind und einige Elemente der Idee des Kinderschutzes auch auf Jugendliche anwendbar sind (z.B. die Idee, dass auch Jugendliche vor altersunangemessenen Herausforderungen geschützt werden müssen), sich andererseits aber Jugendliche im Vergleich zu Kindern von ihrem Reifestand her kaum noch von Erwachsenen unterscheiden, deren Rechte und Pflichten sie ohnehin mit dem 18. Geburtstag (in Deutschland und vielen anderen Ländern) erwerben. Bei einem überzogenen Jugendschutz besteht die Gefahr, dass junge Erwachsene den Anforderungen ihrer neuen Rolle nicht gerecht werden.

Deutschland

Regelungen finden sich

Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Österreich

In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Länder. Es gibt daher in Österreich neun Jugendschutzgesetze (für jedes Bundesland eines). Darüber hinaus gibt es das Pornographiegesetz des Bundes. Meistens ist das Jugendschutzgesetz identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland. In dringenden Fällen und Notfällen bietet der österreichische Kinder- und Jugend-Telefonnotdienst 147 – Rat auf Draht kostenlose Beratung zum Thema Jugendschutz.

Schweiz

In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.

Quellen

  1. Berliner Koma-Säufer gestorben FTD vom 29. März 2007
  2. Mädchen mit 4,1 Promille im Krankenhaus Welt Online vom 25. März 2007

Weblinks

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