- Jugendnetzwerk Lambda
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Das Jugendnetzwerk Lambda ist ein bundesweiter Jugendverband für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Jugendliche. Es wurde 1990 kurz vor der deutschen Wiedervereinigung zunächst in der DDR in Berlin mit dem Ziel gegründet, am zentralen Runden Tisch der Jugend teilzunehmen, da zu diesem Zeitpunkt weder in der DDR noch in Westdeutschland ein Jugendverband explizit die Interessen schwuler, lesbischer und bisexueller Jugendlicher wahrnahm. Nach der Wiedervereinigung hat sich der Wirkungskreis des Jugendnetzwerkes Lambda auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.
Zu den Angeboten des Jugendnetzwerkes Lambda zählen neben den allgemein bekannten Angeboten von Jugendverbänden wie nationale und internationale Jugendbegegnungen, Freizeiten, Jugendgruppen, Jugendzentren und der Jugendbildung insbesondere Beratungsprojekte, die an der spezifischen Situation von schwul-lesbischen Jugendlichen orientiert sind.
Organisation
Heute existieren neben dem Bundesverband folgende Landesverbände:
- Lambda Baden-Württemberg, für das Land Baden-Württemberg;
- Lambda Bayern, für das Land Bayern;
- Lambda Berlin-Brandenburg, für die Länder Berlin und Brandenburg;
- Lambda Mitte-West, für die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland;
- Lambda Nord, für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein;
- Lambda Sachsen-Anhalt für Sachsen-Anhalt.
Die Mitglieder werden zentral von der Geschäftsstelle des Bundesverbandes in Erfurt erfasst. Hat ein Jugendlicher die Mitgliedschaft im Bundesverband erlangt, wird er auch gleichzeitig Mitglied des Landesverbandes, in dessen Einzugsbereich er wohnt (siehe oben). In den Bundesländern, in denen kein Landesverband existiert, ist der Bundesverband zuständig.
Mitglieder im Jugendnetzwerk Lambda können neben natürlichen Personen (Einzelmitglieder) auch Personenvereinigungen (also Vereine) werden, die sich in der Jugendarbeit betätigen, soweit sie den Zielen des Jugendnetzwerkes nicht zuwider arbeiten, oder auch Firmen, die das Jugendnetzwerk mittels einer Fördermitgliedschaft in seiner Arbeit unterstützen wollen. Einzelmitglieder werden im Alter von 14 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr aufgenommen. Über dieses Alter hinaus wandelt sich der Status vom Einzelmitglied in den eines Fördermitgliedes, sofern die Mitgliedschaft nicht durch einen Austritt beendet wird. Auskünfte erteilt die Bundesgeschäftsstelle in Erfurt.
Seit Februar 1991 ist das Jugendnetzwerk Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Neue Demokratische Jugendverbände (ANDJ); diese Arbeitsgemeinschaft ist seit April 1991 Mitglied und seit Oktober 1993 Anschlussverband im Deutschen Bundesjugendring (DBJR).
Weblinks
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