- Jürgen-Peter Graf
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Jürgen-Peter Graf (* 22. Dezember 1952 in Oberkirch (Baden)) ist Richter am deutschen Bundesgerichtshof.
Sein Abitur bestand er 1971 am heutigen Hans-Furler-Gymnasium in Oberkirch. Nach Erfüllung seiner Wehrpflicht begann er 1972 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er 1977 das erste juristische Staatsexamen ablegte.
Nach dem Referendariat in der baden-württembergischen Justiz legte er 1979 sein zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart ab. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg tätig. 1984 promovierte er über das familienrechtliche Thema „Dispositionsbefugnisse über den Versorgungsausgleich gem. § 1408 Abs. 2 BGB“.
Bereits zuvor trat er im Januar 1983 als Richter in die baden-württembergische Justiz ein und war in der Folgezeit bei dem Amtsgericht Emmendingen, der Staatsanwaltschaft Freiburg, dem Landgericht Freiburg, dem Amtsgericht Lörrach und dem Amtsgericht Freiburg tätig.
Im August 1988 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Behörde des Generalbundesanwalts nach Karlsruhe abgeordnet. Dort war er zunächst in der Ermittlungsabteilung, danach in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt.
Vom April 1992 bis September 1992 war er dann bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe als Dezernent eingesetzt.
Zum 1. Oktober 1992 kehrte er zur Behörde des Generalbundesanwalts zurück, wo er in der Folge zunächst Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische Straftäter bearbeitete. Etwa zeitgleich mit seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof im Dezember 1994 spezialisierte er sich neben seiner Ermittlungstätigkeit vor allem auf Fragen der Telekommunikationsüberwachung, Providerverantwortlichkeiten und ganz allgemein den Bereich von Straftaten im Internet. Daraus resultieren zahlreiche nationale und internationale Vorträge zu diesen Themen (u.a. als Mitarbeiter der G8-Subgroup High-Tech-Crime) sowie entsprechende Veröffentlichungen. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Datenschutzbeauftragter der Behörde des Generalbundesanwalts.
Am 5. Februar 2003 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er zunächst dem u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen war. Seit 1. April 2004 ist er Mitglied des 1. Strafsenats, welcher für Revisonssachen aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, für alle Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie Militärstrafsachen zuständig ist.
Vielfach war er in den letzten Jahren als Sachverständiger zu öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags berufen, unter anderem am 21. März 2007 zum Thema Bekämpfung der Computerkriminalität,[1] am 25. April 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes,[2] am 19./21. September 2007 zur Änderung des Rechts der Telekommunikationsüberwachung[3] sowie Einführung der Vorratsdatenspeicherung,[4] am 18. März 2009 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts[5] und am 22. April 2009 zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten[6]. Am 27. Mai 2009 war er als Sachverständiger zu der zu öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen berufen.[7] Benannt war er auch als Sachverständiger für die beiden öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 10. September 2010 zum Thema "Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung" [8] sowie an demselben Tag zu den Gesetzentwürfen der Oppositionsparteien zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.[9]
Zuletzt war er am 26. Januar 2011 als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) geladen, wodurch die Straflosigkeit von Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat durch Amtsträger (§ 353b StGB) erreicht werden soll. [10]Er ist Herausgeber des neuen Beck'schen Online-Kommentars zur StPO und kommentiert dort selbst §§ 99 - 100b StPO[11] (Postbeschlagnahme, E-Mail-Beschlagnahme und Telekommunikationsüberwachung) sowie 96 ff TKG[12] (insbes. Vorratsdatenspeicherung). Dieser StPO-Kommentar ist im April 2010 auch in der 1. Auflage einer Printversion Graf / StPO[13] erschienen. Des Weiteren ist er Mitautor des Münchener Kommentars zum StGB (insbesondere zu §§ 201 ff. StGB), des Karlsruher Kommentars zum OWiG (Fragen der Elektronischen Aktenführung) sowie des Karlsruher Kommentars zur StPO (Recht der Untersuchungshaft, Elektronische Dokumente, Beschleunigtes Verfahren). Außerdem ist der Mitherausgeber und Autor des im Juli 2011 erschienenen Kommentars von Graf/Jäger/Wittig zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht. Im Januar 2011 ist das von ihm völlig neubearbeitete Buch in der JUS-Schriftenreihe "Mustertexte zum Strafprozess" erschienen, welches sich in erster Linie an Rechtsreferendare sowie junge Richter und Staatsanwälte richtet. Im April 2011 ist erstmals eine von ihm zusammengestellte Rechtsprechungsübersicht bezüglich wichtiger Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts im Strafrecht und Strafprozessrecht für das Jahr 2010[14] erschienen.
Graf ist seit 2005 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und seit dem SS 2011 der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Veröffentlichungen
- Jürgen-Peter Graf et al. (Hrsg.): Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Kommentar, C.H. Beck, München 2011 ISBN 978-3-406-60962-6
- Juergen Graf: Strafprozessordnung, C.H. Beck, München 1. Aufl. 2010, ISBN 978-3-406-59788-6
- Juergen-Peter Graf: BGH-Rechtsprechung Strafrecht 2010. 1. Aufl. 2011, ISBN 978-3-11-025962-9
- § 41 a , §§ 112 - 118 a , §§ 417 - 420 StPO in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, Hrsg. von Rolf Hannich, 6. Aufl. 2008, ISBN 978-3406497988
- §§ 110 a - 110 e OWiG in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, Hrsg. von Lothar Senge, 3. Aufl. 2006, ISBN 3-406-53746-4
- Graf / Schroers: Mustertexte zum Strafprozess. 8. Auflage 2011, ISBN 978-3-406-61326-5
- §§ 201 - 202 a, §§ 204 - 205 StGB in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Hrsg. von Joecks/Miebach, Bd. 3, 1. Aufl. 2003, ISBN 3-406-48827-7
- §§ 353 b - 353 d StGB in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Hrsg. von Joecks/Miebach, Bd. 4, 1. Aufl. 2006, ISBN 3-406-48828-5
Nachweise
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/1010/ausschuesse/a06/anhoerungen/15_Computerkriminalitaet/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/1010/ausschuesse/a06/anhoerungen/17_Zollfahndung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/1010/ausschuesse/a06/anhoerungen/23_TKUE_allg__Teil/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/1010/ausschuesse/a06/anhoerungen/24_TKUE_Vorratsdatenspeicherung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/0605/ausschuesse/a06/anhoerungen/46_Strafrechtl__Wiederaufnahmerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/0605/ausschuesse/a06/anhoerungen/51_Staatsgef__hrdene_Gewalttaten/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://webarchiv.bundestag.de/archive/2009/0605/ausschuesse/a09/anhoerungen/Archiv/22_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1555.pdf
- ↑ http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/02_Sicherungsverwahrung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/03_Zugangserschwerung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/05_Pressefreiheit/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf
- ↑ Leseprobe zu § 100a StPO
- ↑ Leseprobe zu § 113a TKG
- ↑ [1]
- ↑ [2]
Weblinks
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