K&k

K&k
K.u.k. Doppeladler von 1867 – man beachte, dass in diesem Staatssymbol das Hauswappen der Habsburger eingearbeitet ist (Habsburgischer Löwe, Österreichischer Bindenschild, Lothringischer Adler)
In diesem von 1915 bis 1918 geführten Wappen wird das Wesen der Doppelmonarchie mit ihren zwei durch Personal- und Realunion zusammengehaltenen Reichshälften deutlich.

Die Bezeichnung kaiserlich und königlich (abgekürzt K.u.k., k. u. k., manchmal auch k. & k.) fand zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ab 1867 (ab dem Ausgleich mit dem Königreich Ungarn) Verwendung für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften, insbesondere für die gemeinsame Armee. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel Apostolischer König von Ungarn; beide Titel trug der Monarch aus dem Hause Habsburg-Lothringen.

Die Abkürzung k.u.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden; k.k. (kaiserlich-königlich), zuvor für Einrichtungen des Gesamtstaates verwendet, bezeichnete seit 1867 nur die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie, des kaiserlichen Österreich (Cisleithanien). Bei dieser Abkürzung steht das zweite k. (königlich) für die Königstitel der Habsburger, vor allem als König von Böhmen. Der Monarch trug in Altösterreich außerdem den Titel des Königs von Dalmatien und von Galizien und Lodomerien sowie den Ehrentitel König von Jerusalem. Die Institutionen der ungarischen Reichshälfte (Altungarn oder Transleithanien) wurden mit der Abkürzung m.k. (magyar királyi) oder k.u. (königlich ungarisch) bezeichnet. Der Monarch trug in Altungarn weiters den Titel König von Kroatien und Slawonien.

Das u. zwischen den zwei k.s wird trotz der verkürzten Form voll ausgesprochen. Die korrekte Aussprache ist „k[a] und k[a]“ und nicht „k[a] u k[a]“.

Vor 1867 bestand nur die Abkürzung k.k. (für den Begriff kaiserlich-königlich). Das erste k. bezog sich bis 1806 auf die beim Hause Österreich liegende Würde des erwählten römischen Kaisers, das zweite auf das Königtum der Habsburger in den Ländern der Stephans- und der Wenzelskrone und in den sonstigen Königreichen. Seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bezog sich das erste k. auf den durch Franz II./I. im Jahre 1804 angenommenen Titel eines Erbkaisers im Kaisertum Österreich.

Die k.u.k. Monarchie wird gelegentlich als Kakanien bezeichnet, das Leben in ihr als kakanisch. Damit verbindet man unter anderem die Baukunst in den Städten, die bunten militärischen Uniformen, die Vielsprachigkeit des Staates, das Gesellschaftsleben der damaligen Zeit und die Kaffeehaustradition. Der Begriff wurde – nach dem Untergang der Monarchie – von Robert Musil in seinem Roman Der Mann ohne Eigenschaften geprägt; er findet sich im Österreichischen Wörterbuch und im Duden.

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