Kaiser von Österreich

Kaiser von Österreich
Die Rudolfskrone, Hauskrone des Hauses Österreich bzw. Habsburg, 1804–1918 die Österreichische Kaiserkrone
Das Kleine Wappen (1806–1915), gleichzeitig Hauswappen der Dynastie mit den drei Teilen Habsburg, Österreich und Lothringen (v.l.n.r.) im Wappenschild

Kaiser von Österreich lautete der Herrschertitel der habsburgischen Monarchen von 1804 bis 1918 im einheitlichen Kaisertum Österreich (1804–1867, mit dem Königreich Ungarn) und in der österreichischen Reichshälfte der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918, ohne Ungarn). Die Gattinnen der Monarchen trugen den Titel einer Kaiserin.

Kaiser und Kaiserin waren mit Eure Majestät anzusprechen; wurde über sie gesprochen oder geschrieben, war von Seiner Majestät dem Kaiser bzw. Ihrer Majestät der Kaiserin (abgekürzt S. M. bzw. I. M.) die Rede. Der Kaiser wurde in besonders zeremoniellen Fällen nicht nur als Kaiser angekündigt, sondern mit allen seinen Herrschertiteln, dem Großen Titel des Kaisers von Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Vor 1804: Österreich als Dynastiename

Für die Zeit vor 1804 kann sich in den leicht misszuverstehenden Bezeichnungen „österreichischer Kaiser“ und „Kaiser [Name] von Österreich“ die Angabe von Österreich nicht auf den Landesnamen eines Kaisertums beziehen, sondern nur auf die Zugehörigkeit des Monarchen zum Haus Österreich. Dieses stellte jahrhundertelang Herzöge beziehungsweise (nach eigenmächtiger Rangerhöhung) Erzherzöge von Österreich, von denen die meisten zum römisch-deutschen König gewählt und von diesen viele zum römischen Kaiser gekrönt wurden (siehe: Habsburger in der Liste der römisch-deutschen Herrscher). Ihre Gattinnen trugen den Titel Kaiserin. Auch nach 1804 taucht für diese Herrscher die Formulierung „[Name], Kaiser von Österreich“ selten in der Literatur auf.

Einen Sonderfall stellt Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich etc., dar, die ihre angestammten Titel aus eigenem Herrscherrecht, nicht als Gattin, trug, aber im römisch-deutschen Reich als Frau die Kaiserwürde nicht erreichen konnte. Nachdem ihr Mann Franz Stephan von Lothringen 1745 zum römisch-deutschen Kaiser Franz I. gekrönt worden war, verwendete sie Formulierungen wie „Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kayserin, Königin von Ungarn und Böhmen, Erz-Herzogin von Oesterreich, …“[1], und in der Literatur wurde sie umstandslos als „Kayserin Maria Theresia“[2] oder als „Maria Theresia von Österreich“ bezeichnet (wobei zu jener Zeit auch Maria Theresia von Spanien (1638–1683) aus dem spanischen Zweig des Hauses Österreich in der Literatur so genannt wurde). Ihr Ehemann war zwar Kaiser, aber in Österreich nur Mitregent auf ihre Einladung. Nach seinem Tod bezeichnete sie sich als Kaiserin-Witwe. Nach 1804 wurde sie in der Literatur als „Maria Theresia, Kaiserin von Österreich“[3], „Kaiserin Maria Theresia von Österreich“[4] oder „österreichische Kaiserin Maria Theresia“ bezeichnet.[5]

1804–1806: Franz II./I., Doppelkaiser

Nachdem sich Napoleon I. am 18. Mai 1804 zum erblichen Kaiser von Frankreich gekrönt hatte, erhob der römisch-deutsche Kaiser Franz II. aus dem Hause Habsburg-Lothringen am 11. August 1804[6] seine Länder im heutigen Österreich („sämtlichen deutschen Provinzen und Reichsländer”) gemeinsam mit den anderen Kronländern der Habsburger (vor allem Böhmen und Ungarn) zu einem Erbkaisertum (Kaisertum Österreich), um die Ranggleichheit zu wahren.

Das römisch-deutsche Kaisertum war vergleichsweise ein Wahlkaisertum, außerdem hatte es Napoleon durch seine Kriege gespalten und es war 1804 berechtigter Weise fraglich, ob mit dem römisch-deutschen Kaisertitel in Zukunft noch Staat zu machen sein würde. Franz wird in der Literatur oft als „Franz II./I.“ und seltener als „Franz I. (II.)“ bezeichnet, womit auf beide Kaisertitel hingewiesen wird, die er zwei Jahre lang gleichzeitig trug.

Mit diesem Akt begründete Franz einen neuen Titel. Er entspricht nicht einer Rangerhöhung des Monarchen als Erzherzog von Österreich. Dieser Titel, der sich auf das heutige Ober- und Niederösterreich bezieht, bestand neben dem Kaisertitel bis zum Ende der Monarchie weiter.

Im Juli 1806 gründete sich der Rheinbund. Am 6. August verkündete Franz II. auf Druck Napoleons, dass das Heilige Römische Reich Deutscher Nation durch die Gründung des Rheinbundes erloschen sei und er die Krone des Reiches niederlege.[7]

Als Kaiser von Österreich nannte er sich Franz I.; er war der einzige „Kaiser Franz I. von Österreich“, da sein Großvater Franz I. (in Österreich zur Vermeidung von Verwechslungen meist als Franz Stephan von Lothringen bezeichnet) römisch-deutscher Kaiser war, jedoch nicht Landesherr von Österreich.

Haus und Hof

Das Amt des Kaisers verstand sich gleichsam als weltliches Hohepriestertum. Ziel war, den Untertanen wie dem Ausland die Erhabenheit und Würde des Kaisers zu demonstrieren. Leben und Arbeit des Funktionsträgers und seiner Umgebung waren daher genauen Regeln unterworfen.

Das kaiserliche Haus

Die erweiterte kaiserliche Familie wurde als Haus Habsburg oder als Haus Österreich bezeichnet. Wer in diese Familie einheiraten wollte, musste, wie das Familienstatut des Allerhöchsten Herrscherhauses festlegte, aus einem ebenbürtigen, also einem regierenden oder ehemals regierenden Haus stammen. Andernfalls handelte es sich um eine Hochzeit zur linken Hand, eine Mesalliance, einen unstandesgemäßen Vorgang, der – wie die Hochzeit von Thronfolger Franz Ferdinand zeigte – mit großen politischen und protokollarischen Problemen verbunden war. Zur Wahrnehmung der familiären Angelegenheiten im politischen Sinn war seit 1867 der k.u.k. Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren berufen, der sich mit dem Monarchen unmittelbar abstimmte. Zuvor hatte es zeitweise die Funktion eines Haus-, Hof- und Staatskanzlers gegeben.

Die Prinzen und Prinzessinen der Kaiserfamilie trugen den Ehrentitel Erzherzog/in und waren mit kaiserliche Hoheit anzusprechen. Diese Regel war auf das historische deutsche Erbrecht zurückzuführen, das die Gleichberechtigung aller männlichen Erben vorsah, sich aber zur Machterhaltung einer Dynastie nicht bewährte, da es (auch im Haus Habsburg) zu vielen Erbteilungen führte. Vom späten 17. Jahrhundert an wurde das tatsächliche monarchische Amt der gesamten Habsburgermonarchie daher dem erstgeborenen Sohn vorbehalten; alle anderen trugen den Titel Erzherzog nur ehrenhalber. Die Mitglieder der Kaiserfamilie hatten ihren ständigen Wohnsitz und Auslandsreisen mit dem Kaiser abzustimmen.

Das Haus Habsburg war Anfang des 18. Jahrhunderts am Aussterben. Der drohende Machtverlust wurde durch einen Staats- und Verfassungsvertrag namens Pragmatische Sanktion verhindert und dadurch, dass Maria Theresia mit ihrer Heirat das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, aus dem alle Kaiser von Österreich stammten. Im 19. Jahrhundert gab es dann wieder so viele Titular-Erzherzöge, dass Thronfolger Franz Ferdinand seine Berater überlegen ließ, wie man die Verwendung dieses Titels einschränken könnte. (Als Beispiel diente das englische System, in dem nur der Erstgeborene den Titel Lord übernimmt.)

Der kaiserliche Hof

Der Haushalt des Kaisers und seiner engeren Familie wurde als Hof bezeichnet und im Auftrag des Monarchen vom Obersthofmeister, einem Hochadeligen, verwaltet, dem zahlreiche andere Hofchargen (teilweise nur zeremoniell) assistierten. (Kaiserinnen hatten ihren eigenen Hofstaat.) Wer z. B. mit dem Kaiser sprechen wollte, musste beim Obersthofmeisteramt um Audienz ansuchen. War Franz I. meist in biedermeierlichem Zivil zu sehen, so traten Franz Joseph I. und Karl I. fast ausschließlich in Feldmarschallsuniform auf. Bei Franz Joseph bestand die Regel, dass Soldaten in Uniform und Zivilisten im Frack zu erscheinen hatten und dass der Kaiser grundsätzlich niemandem die Hand reichte.

Das hohe Repräsentationsbedürfnis des Hofes zeigen unter anderem folgende Einrichtungen:

  • Hofburg, der historische Dienstsitz der habsburgischen Monarchen im Stadtzentrum; hier wählte jeder der vier Kaiser von Österreich unterschiedliche Arbeits- und Wohnräume aus. Franz I. arbeitete in einem Raum über dem Schweizertor, Franz Joseph I. im so genannten Reichskanzleitrakt, wo er vom Balkon aus die Wachablöse der Burggendarmen mit Musik im Inneren Burghof beobachten konnte.
  • Schatzkammer (Wien), Aufbewahrungsort der Kroninsignien und anderer zeremonieller Objekte in der Hofburg
  • Kaiserliche Hofbibliothek, heute Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek
  • Kaiserliche Residenzen außerhalb Wiens, vor allem Schloss Schönbrunn (1892 eingemeindet), Sommerresidenz und von Franz Joseph I. in seinen letzten Lebensjahren ganzjährig bewohnt, und Schloss Laxenburg bei Wien
  • Wagenburg (Wien), die Sammlung von Prunkwagen der kaiserlichen Familie, ursprünglich im heutigen Museumsquartier Wien untergebracht, heute in einem Nebengebäude von Schloss Schönbrunn
  • K.k. Hofburgtheater und k.k. Hofoperntheater (die Direktoren wurden im Einvernehmen mit dem Kaiser vom Obersthofmeisteramt bestellt)
  • Kaisergruft in Wien, die Grablege der Kaiser und Kaiserinnen von Österreich, ausgenommen Karl I., der auf seiner Exilinsel Madeira bestattet ist

Finanzierung

Zur Finanzierung des Aufwandes für Haus und Hof standen folgende Quellen zur Verfügung:

  • k.k. Hofärar, staatliche Mittel und staatliches Eigentum Cisleithaniens, nicht von einem Ministerium, sondern vom Kaiserhof verwaltet (Beispiele: Schloss Schönbrunn, Hofoper); im Staatsbudget musste dafür jährlich Vorsorge getroffen werden, 1919 wurde das Hofärar in den Nachfolgestaaten Altösterreichs in die Staatsverwaltung übernommen;
  • die Allerhöchsten Familienfonds, eine Stiftung der Familie Habsburg-Lothringen zur gemeinsamen Erhaltung ihres Familienbesitzes (z. B. Schloss Eckartsau) und ihrer minderbemittelten Mitglieder (1919, soweit in der Republik Österreich befindlich, im Habsburgergesetz enteignet);
  • persönliches Privatvermögen des Monarchen und anderer Familienmitglieder (Beispiele: die Kaiservilla Franz Josephs in Bad Ischl, Schloss Konopischt im Eigentum Franz Ferdinands, Schloss Miramare bei Triest im Eigentum von Kaiserbruder Maximilian).
  • Vom Staat an die engsten Mitglieder der Kaiserfamilie geleistete regelmäßige Zahlungen für deren laufende Lebenshaltung (so genannte Zivilliste) und die Kosten des Hofstaates (vor allem Beamtengehälter) wurden im Budget geführt und von Österreich und Ungarn zu je 50 % finanziert.[8]

1867: Verkleinertes, konstitutionelles Kaisertum

Nach verlorenen Kriegen mit Preußen und Italien musste Franz Joseph I. in der Innenpolitik für Ruhe sorgen. Die magyarische Aristokratie war der Krone seit ihren 1848 / 1849 unterdrückten Unabhängigkeitsbestrebungen in passivem Widerstand gegenüber gestanden. Ihr wurde nun 1867 Autonomie in der ungarischen Innenpolitik eingeräumt. Der so genannte Ausgleich mit dem Königreich Ungarn nahm Ungarn nicht mehr als Teil des Kaisertums wahr, sondern als eigenständiges Königreich. Seit der Schaffung einer Realunion, die im Ausland als Österreichisch-Ungarische Monarchie firmierte, regierte der Monarch in der österreichischen Reichshälfte als Kaiser von Österreich, in der ungarischen Reichshälfte als König von Ungarn.

Den beiden Reichshälften (Ungarn bemühte sich sukzessive, den Begriff „Reich“ zu vermeiden, um seine Eigenständigkeit zu betonen) blieben Außenpolitik und Militär als Gemeinsame Angelegenheiten, die unter Führung des Monarchen von drei k. u. k. Ministern administriert wurden. Auf das Gemeinsame Heer legte Franz Joseph I. größten Wert. Parlamentsdelegationen aus Wien und Budapest hatten die entsprechenden Gesetze auszuarbeiten, die auf Deutsch in Cisleithanien wie auf Ungarisch in Transleithanien mit gleichem Inhalt publiziert wurden. Alle anderen Staatsaufgaben wurden in Österreich und Ungarn getrennt erledigt. In Österreich waren dazu der Reichsrat und k. k. Ministerien tätig, in Ungarn der Reichstag und kgl. ung. Ministerien.

Die Funktionen des Kaisers wurden im Rahmen der so genannten Dezemberverfassung im Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und der Vollzugsgewalt[9] vom 21. Dezember 1867 definiert. In Art. 1 wurde der Herrscher als geheiligt, unverletzlich und unverantwortlich bezeichnet (unverantwortlich im Sinne von nicht verantwortlich). In weiteren Artikeln wurde festgelegt, dass er die Regierung durch (dem Kaiser und dem Reichsrat gegenüber) verantwortliche Minister und deren Beamten führt, dass er den Oberbefehl über das Militär hat, Krieg erklärt und Frieden schließt sowie Staatsverträge abschließt. Die Kundmachung der Gesetze hatte im Namen des Kaisers zu erfolgen.

Dass in Österreich vom Gymnasium bis zur Staatsbahn die Namen aller staatlichen Einrichtungen mit der Abkürzung k. k. begannen, brachte Österreich später den Spottnamen „Kakanien“ ein, der von Robert Musil in seinem Roman Der Mann ohne Eigenschaften geprägt wurde.

Kronprinzen und Thronfolger

Die erstgeborenen Söhne von Monarchen wurden als Kronprinzen bezeichnet, andere designierte Nachfolger als Thronfolger. Auf Franz I. folgte 1835 sein Sohn und Kronprinz Ferdinand. Da dieser jedoch unheilbar krank war, bestimmte noch Franz I., dass sein Sohn von einer dreiköpfigen Geheimen Staatskonferenz unterstützt wurde, die meist statt Ferdinand I. die Entscheidungen traf.

Im Revolutionsjahr 1848 geriet das Kaisertum in eine existenzielle Krise, in der die Familie mit einem neuen Monarchen an der Macht bleiben wollte. Ferdinand I. wurde im Dezember 1848 bewogen, die Regierung abzugeben, und zog sich, ohne den Kaisertitel niederzulegen, auf die Prager Burg zurück, wo er als Privatier noch 27 Jahre lebte.[10] Nach den Hausgesetzen wäre nun, da Ferdinand keinen Sohn hatte, sein Bruder, Erzherzog Franz Karl von Österreich, Kaiser geworden, wurde aber von seiner Frau Sophie überredet, das Amt beider Sohn Franz Joseph zu überlassen, der daher mit 18 Jahren den Kaisertitel von Österreich annahm, ohne zuvor Kronprinz oder Thronfolger gewesen zu sein. Sophie hatte dann in den ersten Regierungsjahren Franz Josephs großen Einfluss auf ihn.

Franz Joseph I. hatte einen Sohn, den liberalen Kronprinzen Rudolf, der aber 1889 Selbstmord beging. Nun war Kaiserbruder Karl Ludwig Thronfolger, starb jedoch 1896. Nächster Thronfolger war nun Karl Ludwigs Sohn Franz Ferdinand von Österreich-Este. Er wurde 1914 in Sarajewo ermordet und hatte keine standesgemäßen Kinder. Zu diesem Zeitpunkt lebte sein jüngerer Bruder Otto aber nicht mehr, so dass nun letztlich dessen Sohn Karl 1914 Thronfolger und 1916 Kaiser wurde.

Als Karl 1916 auf den Thron kam, war nun sein ältester Sohn, der 1912 geborene Otto, Kronprinz; allerdings erledigte sich der Thron 1918, was von Otto 1961 definitiv zur Kenntnis genommen wurde.

1918: Kaiser ohne Monarchie

Der letzte Kaiser, Karl I., verzichtete für Österreich am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften, dankte aber nicht ab und führte den Titel Kaiser von Österreich bis zu seinem Tod 1922 weiter. Österreich erklärte sich am 12. November 1918 zur Republik und legte dem ehemaligen Träger der Krone, wie es im Habsburgergesetz hieß, 1919 die Ausreise nahe, als er die Abdankung weiterhin verweigerte. Wenige Tage nach seiner Ausreise wurde die Landesverweisung auf Lebenszeit ausgesprochen. Karls Sohn Otto von Habsburg ließ sich speziell in seiner Jugend gern als Erzherzog von Österreich titulieren, leistete erst 1961 Verzicht auf Herrschaftsansprüche und durfte 1966 erstmals nach Österreich einreisen.

Die Träger des Titels

Insignien und Symbole

Die heraldischen Staatssymbole des Heiligen Römischen Reiches – Flagge Schwarz-Gelb und Doppeladler – wurden vom österreichischen Kaisertum übernommen. In die Mitte des römisch-deutschen Doppeladlers (ab jetzt „österreichischer Doppeladler“) fügte man 1806 das habsburgisch-lothringische Hauswappen ein. Schwarz-Gelb blieb bis 1918 die Staatsflagge Cisleithaniens.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Kaiser von Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Wappen der Kaiser von Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Neue Europäische Fama, welche den gegenwärtigen Zusatnd der vornehmsten Höfe entdeckt, 141. Teil, 1747, S. 743 (Online in der Google Buchsuche)
  2. Ungarn, Ungern, Hungarn, ein mächtiges Königreich in Europa. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 49, Leipzig 1746, Spalte 1346–1381 (hier Spalte 1370). „Danach sind allerhand fremde Prinzen zur Ungarischen Krone gekommen, und dieses hat bis auf die jetzige Königin und Kayserin Maria Theresia gewähret.“
  3. Friedrich Schiller in: Schillers sämtliche Werke, Band 21, Georg Müller Verlag, 1804–1805, S. 425 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
  4. Philipp Ludwig Hermann Röder: Geographisches statistisch-topographisches Lexikon von Italien nach dessen neuestem Zustande und Verfassung, Stettinische Buchhandlung, Ulm 1812, Sp. 545 (Online in der Google Buchsuche)
  5. Hochadeliche und gottselige Versammlung vom Sternkreuz genannt, welche von Ihro kaiserl. Majestät Eleonora, verwittweten röm. Kaiserin im Jahre 1668 errichtet worden ist, Chelensche Schriften, Wien 1805, S. 164 (Online in der Google Buchsuche)
  6. Allerhöchste Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804. In: Otto Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige. Band 5, Beilage 2, S. 249 f. (auf Wikisource, Franz’ Proklamation des Kaisertums Österreich)
  7. Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone, in: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, bearbeitet von Karl Zeumer, S. 538–539, hier S. 538 (Volltext im Wikisource-Projekt).
  8. Ludwig von Flotow: November 1918 auf dem Ballhausplatz, bearbeitet von Erwin Matsch, Böhlau Verlag, Graz 1982, ISBN 3-205-07190-5, S. 384, Anm. 72
  9. RGBl. Nr. 145 / 1867 (= S. 400)
  10. Se. Majestät Kaiser Ferdinand sind … entschlafen, in: Wiener Abendpost, Beilage zur amtlichen Tageszeitung Wiener Zeitung, Nr. 146 / 30. Juni 1875, S. 1

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