- Analytisches Urteil a priori
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Ein analytisches Urteil a priori ist ein analytisches Urteil, das a priori, also ohne die Kenntnis von Tatsachen aus der Erfahrung gefällt werden kann. Nach Kant stehen im analytischen Urteil der grammatische Subjektbegriff und Prädikat in einem besonderen Verhältnis: Der Prädikatsbegriff muss bereits als Merkmal im Begriff des ausgesagten Subjekts enthalten sein. Die Merkmale des Subjektbegriffs sind dabei Eigenschaften der Gegenstände, die unter ihn fallen.
Das analytische Urteil a priori wird auch logischer Satz genannt; unter diesen Urteilstyp fallen beispielsweise die Tautologien der Logik oder Aussagen, die einem Begriff Merkmale zusprechen, die ihn definieren, wie etwa in der Geometrie, wie etwa „Alle Kreise sind rund“. Der Begriff des Kreises ist eine nicht-empirische Vorstellung, der als Menge (geometrischer Ort) aller Punkte der euklidischen Ebene, deren Abstand von einem gegebenen Punkt M (Mittelpunkt) gleich einer festen positiven reellen Zahl r (Radius) definiert ist. Aus der Analyse dieses Begriffs einer rein formalen Anschauung, der in der Realität kein Objekt vollkommen entspricht und der also auch nicht durch Erfahrung erworben werden kann, folgt durch Analyse die sich die ebenfalls nicht-empirische Eigenschaft „rund“: eine Figur, die durch eine einzige, steig gekrümmte Linie begrenzt wird, kann keine Ecken haben.
Da analytische Urteile a priori im Bezug auf das Subjekt keine neuen Informationen enthalten, die das Wissen erweitern, werden sie Erläuterungsurteile, im Gegensatz zu synthetischen Urteilen a priori und den synthetischen Urteilen a posteriori, die daher auch Erweiterungsurteile heißen. In analytischen Urteilen a priori erläutert das Prädikat das grammatische Subjekt.
Literatur
- Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft, Riga 1787
Siehe auch
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