- Kaduzität
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Die Kaduzität (neulat.), kann Hinfälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von welchem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden, bezeichnen.
Kaduzitäten, „Bona caduca“ (= niederfällige Güter), Vermögenskomplexe, welche mangels eines Berechtigten dem Fiskus (§ 760 ABGB in Österreich) anheimfallen; im Mittelalter Grundstücke, welche wegen Erblosigkeit oder wegen Felonie dem Lehnsherrn anheimfallen. Kaduzität eines Außenstandes ist das Verlorengehen desselben durch Zahlungsunvermögen des Schuldners, dann die verloren gehenden und niederzuschlagenden Außenstände und Beträge selbst.
Weblinks
- Erbrecht der Vermächtnisnehmer – Kaduzität in Österreich, http://www.uibk.ac.at
- http://ec.europa.eu/justice_home/doc_centre/civil/studies/doc/report_conflits_autriche.pdf (PDF-Datei; 527 kB)
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