- Kaiserliche Botschaft
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Kaiserliche Botschaft, auch Kaiser-Botschaft oder Kaiserliche Sozialbotschaft, bezeichnet die zur Eröffnung des 5. Deutschen Reichstags am 17. November 1881 von Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck im Königlichen Schloss zu Berlin verlesene Botschaft Wilhelms I., die die deutsche Sozialgesetzgebung einleitete.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt und Bedeutung
Inhalt der Kaiserlichen Botschaft war hauptsächlich das Programm für den Aufbau einer Absicherung gegen Unfall, Krankheit und die Risiken des Alters für die arbeitende Bevölkerung, vor allem der Industriearbeiter.
Die Kaiserliche Botschaft wurde vermutlich mit dem Ziel erlassen, der zunehmenden politischen Bedrohung des inneren Friedens durch die anwachsenden Proteste der Arbeiter entgegenzuwirken, die durch die rasend schnell voranschreitende technische und wirtschaftliche Entwicklung von Ausbeutung und Armut bedroht waren (siehe: Sozialgesetzgebung, Sozialistengesetze). Nach Jürgen Osterhammel war es „eines der Ziele des Reichskanzlers [...], die autonom verwalteten Hilfskassen der Arbeiterbewegung zu schwächen.“[1]
Neben den Zweigen der Sozialversicherung wurde mit der Kaiserlichen Botschaft auch das Prinzip der Selbstverwaltung eingeführt, das bei den Sozialversicherungsträgern bis heute Bestand hat.
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc., thun kund und fügen hiermit zu wissen:
[...] Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen.
In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können.
Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein. [...]“– Auszug aus der Kaiserlichen Botschaft[2]
Denkmal
Im Jahr 1896 wurde in Erinnerung an die Kaiserliche Botschaft vom Verband der Vereine Deutscher Studenten am Kyffhäuserdenkmal bei Bad Frankenhausen der Botschaftsgedenkstein errichtet.
Siehe auch
Weblinks
Wikisource: Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883) – Quellen und VolltexteFußnoten
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