- Kapitalstruktur
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Unter Kapitalstruktur versteht man im Allgemeinen die bilanzielle Zusammensetzung des Kapitals eines Unternehmens, z. B. den Anteil des Fremdkapitals und Eigenkapitals am Gesamtkapital (vergleichend zur Vermögensstruktur auf der Aktivseite der Bilanz).
Weitere Kennzahlen zur Kapitalstruktur:
Siehe auch
Die Kapitalstruktur eines Unternehmens bezieht sich auf die Zusammensetzung des Kapitals (Passiva). Sie beschreibt das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital im Vergleich zu Gesamtkapital und gibt Aufschluss über die Finanzierung eines Unternehmens. Äquivalent hierzu wird auf der Aktivseite die Vermögensstruktur betrachtet.
Mit welchen Mitteln eine Unternehmung ihre Vermögenswerte finanziert hat, wird ebenfalls in der Kapitalstruktur ersichtlich. Die Zusammensetzung der Kapitalstruktur kann durch das Zurückkaufen von Verbindlichkeiten mit Eigenkapital, Beschaffung von weiterem Eigenkapital oder Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten verändert werden.
Zur Sicherung der langfristigen Zahlungsfähigkeit (Liquidität) und für einen optimalen Verschuldungsgrad haben sich einige Finanzierungsregeln ausgeprägt. Siehe hierzu Eins-zu-Eins-Regel, Goldene Bankregel, Goldene Bilanzregel. Darüber hinaus sollte ein Unternehmen bei der Bestimmung seiner Kapitalstruktur aber auch Effekte wie den Leverage-Effekt (positiver Einfluss wachsender Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilität) oder die Modigliani/Miller-Thesen (M/M-Thesen) nicht außer Acht lassen.
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