- Karlmann-Schenkung
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Der Begriff Karlmann-Schenkung bezeichnet die Landschenkung von Hausmeier Karlmann an Winfried Bonifatius im Jahre 747. Bonifatius stattete damit sein 744 gegründetes Kloster Fulda aus. Die originale Schenkungsurkunde von Karlmann existiert vermutlich nicht mehr. Die Schenkung ist in der Chartula St. Bonifatii überliefert.
Karlmann, der Bruder des späteren fränkischen Königs Pippin der Jüngere, übergab im Jahre 747 den wohl zu dieser Zeit verfallenen Adelshof Eiloha in der Buchonia samt Umland im Radius von 4000 Schritt (etwa 8 bis 9 Kilometer) an Bonifatius zur Ausstattung seines Klosters. Im Auftrag des Bonifatius gründete Sturmius hier am 12. März 744 das Benediktinerkloster Fulda. Das Gebiet westlich der Fulda gehörte zuvor kirchlich zum Bistum Mainz, und östlich der Fulda - außer dem eigentlichen exemten Klostergebiet - zum Bistum Würzburg.
Durch die Karlmann-Schenkung hatte das Kloster eine geschlossenen Besitz um das Kloster erhalten. Dies war neben der Exemtion von Papst Zacharias im Jahre 751 und der Immunität verliehen durch Karl dem Großen im Jahre 774 die Grundlage dafür, dass aus dem Hochstift Fulda im Jahre 1752 das Bistum Fulda werden konnte. Der Fuldaer Konvent hatte mit der Immunität auch das Recht der Abtswahl erhalten.
Die Immunität war auch die Voraussetzung dafür, dass die Reichsabtei Fulda 1220 ein selbständiges Fürstentum innerhalb des römisch-deutschen Reiches werden konnte. Die Abtei wurde zur Fürstabtei Fulda. Kaiser Friedrich II. verlieh damals vielen Bischöfen, Äbten und Äbtissinnen im Reich die politische Landeshoheit, so dass sie nun neben ihrem geistlichen Amt zugleich die weltliche Territorialherrschaft innehatten.
Quelle
- Regina Elisabeth Schwerdtfeger, Friedhelm Jürgensmeier, Franziskus Büll: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Hessen. EOS-Verlag, St. Ottilien 2004, ISBN 3-8306-7199-7, (Germania Benedictina Hessen 7).
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Kategorien:- Historisches Dokument
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