- Katastrophenberechtigung
-
Als Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale (engl.: supplementary services), oder auch kurz Dienstmerkmale genannt, bezeichnet man bei einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zusätzlich durch das Netz zur Verfügung gestellte teilnehmerbezogene Dienste, die über den einfachen Verbindungsauf- und -abbau vom Anrufenden, dem so genannten A-Teilnehmer, zum gerufenen Teilnehmer (B-Teilnehmer) hinausgehen.
Innerhalb des ISDN stellen die Ortsvermittlungsstellen zahlreiche Dienste bereit, die beispielsweise über ein ISDN-Telefon genutzt werden können. Das Aufrufen und die Verwaltung der Dienste erfolgt über Tastatur, Display und Hörtöne, die Steuerungsinformation wird über ein Zeichengabeverfahren (zum Beispiel DSS1) zwischen Endgerät und Vermittlungsstelle ausgetauscht. Solche Dienste werden auch Teilnehmern mit anderen Endgeräten (z. B. analogen) bereitgestellt. Das Aufrufen und die Verwaltung der Dienste erfolgt dann über die entsprechenden Signalisierungsprotokolle für diese Anschlüsse.
Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale der öffentlichen Netze lassen sich nach ITU-T I.250 gemäß ihrer Funktionalität untergliedern. Obwohl damit eine Gliederung nur für ISDN-Dienstmerkmale standardisiert wurde, werden heute auch Leistungsmerkmale für analoge und mobile Anschlüsse sowie IP-Telefonie entsprechend eingeordnet. Dabei wird aber oft nur eine Untermenge der verfügbaren Dienstmerkmale unterstützt.
Unterteilung der Leistungsmerkmale
Folgende Unterteilung gilt nach ITU-T I.250:
- Leistungsmerkmale zur Rufnummern-Identifikation, dazu zählen unter anderem:
- Multi-Teilnehmer-Leistungsmerkmale, bekannte Dienste hier sind:
- 3PTY
- CONF
- Leistungsmerkmale für Benutzergruppen, unter anderem hier:
- CUG
- PNP
- Leistungsmerkmale zur erweiterten Abrechnung, unter anderem bekannte Dienste sind hier:
- AOC
- REV
- Informationsdienstmerkmale, unter anderem bekannte Dienste sind hier:
- UUS
Weitergehende Dienste
Weitergehende Dienste außerhalb vermittlungstechnischer Leistungsmerkmale sind Teil des darübergelagerten Intelligenten Netzes.
Neue Dienste außerhalb der ITU-T-I.250-Spezifikation ergeben sich heute zunehmend für die IP-Telefonie und können unterteilt werden in:
- Multimediadienste
- personalisierte Leistungsmerkmale
Einige Dienstmerkmale können auch bei entsprechender Gerätetechnik im Endgerät realisiert werden (beispielsweise Kurzwahl oder Rufumleitung im ISDN-Endgerät), so dass eine Beteiligung der Vermittlungsstelle nicht erforderlich ist. In diesem Fall spricht man von gerätetechnischen Leistungsmerkmalen.
Leistungsmerkmale und ihre Beschreibung
Folgend erwähnte Leistungsmerkmale beziehen sich auf das Vorkommen im deutschen Sprachraum (Deutschland, Österreich und der Schweiz). Ihre Verwendung und Bereitstellung ist abhängig von dem jeweiligen Netzbetreiber.
Übermittlung der Rufnummer/Rufnummernanzeige (CLIP)
CLIP (englische Abkürzung für Calling Line Identification Presentation) ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fähiges“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden.
Die Möglichkeit der Rufnummernanzeige beim gerufenen Teilnehmer stand ursprünglich nur für ISDN zur Verfügung und ist seit Januar 1998 in Deutschland auch für analoge Telefonanschlüsse verfügbar; in der Schweiz seit 2005. Während die Rufnummer bei ISDN-Anschlüssen als digitale Information im D-Kanal übertragen wird, wird bei analogen Anschlüssen die Zeit zwischen dem ersten und zweiten Rufsignal zur Übertragung der Daten genutzt. Dafür wird ein digitales FSK-Signal in der MDMF- oder SDMF-Kodierung nach V.23-Norm verwendet. Das analoge Endgerät muss jedoch zur Auswertung dieses Signals geeignet („CLIP-fähig“) sein.
CLIP wird von manchen Geräteherstellern auch als CLID (Calling Line IDentification) bezeichnet.
Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer (CLIR)
CLIR (englische Abkürzung für Calling Line Identification Restriction) ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Mit CLIR ist es möglich, die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken. Es wird deshalb auch als „Rufnummernunterdrückung“ bezeichnet. Sie ist nur eingeschränkt möglich, da hiervon Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr und Rettung ausgenommen sind (CLIRO).
Im Telefonnetz werden die Rufnummern generell übertragen. Wünscht ein Teilnehmer nicht, dass seine Rufnummer dem Angerufenen übertragen wird, so besteht die Möglichkeit der Rufnummernunterdrückung (CLIR). Der gerufene B-Teilnehmer kann dadurch den rufenden A-Teilnehmer nicht anhand seiner Rufnummer identifizieren, auch wenn er CLIP aktiviert hat. Bei aktiviertem CLIR wird die Rufnummer zwar netzseitig bis zur Teilnehmervermittlungsstelle des Angerufenen übertragen, aber dem gerufenen Teilnehmer nicht übermittelt. Weiterhin ist es möglich, die Rufnummernunterdrückung fallweise (an analogen Telefonen durch Tonwahl einer der Rufnummer vorangestellten Tastenfolge; an ISDN-Telefonen mittels Keypad-Funktion) zu aktivieren.
Bei der Rufnummern-Unterdrückung werden folgende Ausprägungen unterschieden:
- ständige Übermittlung der eigenen Rufnummer
- fallweise Übermittlung bei ständiger Unterdrückung
- fallweise Unterdrückung bei ständiger Übermittlung
- ständige Unterdrückung der Rufnummern-Übermittlung
Je nach Diensteanbieter sind alle oder ein Teil der Ausprägungen verfügbar.
Ignorieren der Rufnummernunterdrückung (CLIRO)
CLIRO (englische Abkürzung für Calling Line Identification Restriction Override), teilweise auch als CLIRIGN (für Calling Line Identification Restriction Ignore) bezeichnet, ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und steht grundsätzlich nur bestimmten Teilnehmeranschlüssen zur Verfügung. Mit CLIRO wird ein aktivierter CLIR-Dienst des Anrufenden ignoriert und seine Rufnummer immer zum Angerufenen übermittelt. Dieses Dienstmerkmal steht Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Notfalldiensten und besonderen sicherheitsrelevanten Anschlüssen des Bundes zur Verfügung.
Anzeige der Rufnummer des Angerufenen (COLP)
COLP (englische Abkürzung für Connected Line Identification Presentation) ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Bei COLP wird die Rufnummer des rufannehmenden Teilnehmers vom Anrufer eingefordert und infolgedessen rückwärts zum Anrufer (A-Teilnehmer) übermittelt. Das Leistungsmerkmal ist zum Beispiel bei Rufumleitung sinnvoll: Der Anrufer wird informiert, dass er nicht den Anschluss erreicht hat, den er gewählt hat, sondern zu einem anderen umgeleitet wurde. Der Angerufene kann jedoch durch das Leistungsmerkmal COLR die Funktion von COLP unterdrücken oder zumindest einschränken und somit die Ermittlung der eigenen Rufnummer verhindern. Eingeschränkt insofern, als Notrufzentralen der Polizei und Feuerwehr hiervon ausgenommen sind.
Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR)
COLR (englische Abkürzung für Connected Line Identification Restriction) ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Ist COLR aktiviert, wird unabhängig von COLP auf der rufenden Seite die Rufnummer des rufannehmenden Teilnehmers zwar im Telefonnetz rückwärts übertragen, es kommt jedoch nicht zur Übermittlung dieser zum Anrufer (A-Teilnehmer). Dieses Leistungsmerkmal ist zum Beispiel bei Rufumleitung sinnvoll: Der Anrufer wird trotz aktiviertem COLP nicht informiert, wohin der Angerufene sein Telefon umgeleitet hat. Damit hat der Angerufene die Möglichkeit, einen eventuell aktivierten COLP-Dienst des Rufenden eingeschränkt zu unterdrücken und damit seine Privatsphäre zu schützen.
Übermittlung kundenspezifischer Rufnummerninformationen (CLIP -no screening-)
CLIP -no screening- ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Zusätzlich zur netzseitigen Rufnummer (englisch: network provided) des Anrufers kann hier noch eine vom Anrufer selbst festgelegte kundenspezifische Rufnummer (englisch: user provided, not screened) dem Angerufenen gesendet werden.
no screening bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die kundenspezifische Rufnummer des Anrufers nicht von dem vermittelnden Telefonnetz auf Richtigkeit überprüft wird. Sie kann irgendeine vom Anrufer selbst bestimmte Rufnummer beinhalten. Dieses Leistungsmerkmal ist nur für ISDN-Anschlüsse auf der rufenden Seite möglich und kommt nur für solche auf ankommender Seite auch zum Tragen. Bei analogen Anschlüssen wird – vorausgesetzt CLIR wurde auf der rufenden Seite nicht aktiviert – nur die netzseitige Rufnummer dem Anrufer übermittelt, andernfalls keine.
Zum Beispiel kann der Anrufer seine netzseitige Rufnummer mittels CLIR unterdrücken und eine andere kundenspezifische Rufnummer z. B. der Telefonzentrale der Firma oder eine Servicerufnummer zum Teilnehmer senden.
Generell werden beide Rufnummern des Anrufers, die netzseitige und die kundenspezifische (falls CLIP -no screening- aktiviert), im öffentlichen Telefonnetz übertragen. Aktivierte Dienste wie CLIP/CLIR auf der jeweiligen Teilnehmerseite und Art des Anschlusses entscheiden aber darüber, welche Rufnummer zum Teilnehmer selbst übermittelt wird. Gerätespezifische Einstellungen auf der Empfängerseite entscheiden letztendlich, welche Rufnummer (oder ob beide) zur Anzeige kommen.
Anzeige kundenspezifischer Rufnummerninformationen des Angerufenen (COLP -no screening-)
COLP -no screening- ist ein Leistungsmerkmal für angenommene Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Zusätzlich zur netzseitigen Rufnummer (englisch: network provided) des rufannehmenden Teilnehmers kann hier noch eine vom Rufannehmenden selbst festgelegte kundenspezifisch Rufnummer (englisch: user provided, not screened) dem Anrufer gesendet werden.
„no screening“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die kundenspezifische Rufnummer des Angerufenen nicht von dem vermittelnden Telefonnetz auf Richtigkeit überprüft wird. Sie kann irgendeine vom rufannehmenden Teilnehmer selbst bestimmte Rufnummer beinhalten. Dieses Leistungsmerkmal ist nur für ISDN-Anschlüsse auf der rufannehmenden Seite möglich und kommt nur für solche auf anrufender Seite auch zum Tragen. Für analoge Anschlüsse wird, im Falle dass COLR auf der anrufenden Seite nicht aktiviert wurde, nur die netzseitige Rufnummer dem Anrufer übermittelt, andernfalls keine.
Zum Beispiel kann ein rufannehmender Teilnehmer seine netzseitige Rufnummer mittels COLR unterdrücken und eine andere kundenspezifische Rufnummer, z. B. der Telefonzentrale des Call-Centers oder eine Servicerufnummer, zum Anrufer senden.
Rückruf bei Besetzt (CCBS)
Mit CCBS (englische Abkürzung für Completion of Calls to Busy Subscriber) ist ein Anrufer in der Lage, einen Verbindungsaufbau zu einem zuvor besetzten Zielteilnehmer in der Vermittlungsstelle zu automatisieren. Ein Anrufer, der von seinem Zielteilnehmer ein Besetztzeichen erhält, kann vor dem Auflegen des Hörers über die Tastatur seines Endgerätes diesen Dienst aktivieren. Wird der zuvor besetzte Zielteilnehmer wieder frei (das heißt, „er legt wieder auf“), erhält das Endgerät des Anrufers durch die Vermittlungsstelle hierüber eine Information. Das Endgerät signalisiert nun dem Anrufer mit einem besonderen Klingelton (dem Rückruf), dass der Zielteilnehmer nicht mehr besetzt ist. Nimmt der Anrufer diesen Rückruf durch Abnehmen des Telefonhörers entgegen, so wird der Zielteilnehmer durch die Vermittlungsstelle erneut gerufen. CCBS kann nicht genutzt werden, wenn der Zielteilnehmer den ankommenden Ruf abweist oder die Vermittlungsstelle des Zielteilnehmers den Dienst nicht unterstützt.
Im Netz der Deutschen Telekom kann neben der Tonwahl nach der Besetzt-Signalisierung seit 2005 auch Sprachsteuerung zur Aktivierung der Rückrufs verwendet werden. Der für den vorherigen Anwahlversuch ausgewählte Call-by-Call/Preselection-Anbieter wird auch beim Aufbau der Verbindung mittels Rückruf berücksichtigt.
Rückruf bei Nichtmelden (CCNR)
Mit CCNR (englische Abkürzung für Completion of Calls on No Reply) ist ein Anrufer in der Lage, einen Verbindungsaufbau zu einem Zielteilnehmer, der sich nicht meldet, in der Vermittlungsstelle zu automatisieren. Ein Anrufer, dessen Zielteilnehmer „frei“ ist (der Anruf wird nicht entgegengenommen), kann vor dem Auflegen des Telefonhörers über die Tastatur seines Endgerätes diesen Dienst aktivieren. Wenn der Zielteilnehmer das nächste Mal den Telefonhörer auflegt, erhält das Endgerät des Anrufers durch die Vermittlungsstelle hierüber Information. Das Endgerät signalisiert nun dem Anrufer mit einem besonderen Klingelton (dem Rückruf), dass der Zielteilnehmer verfügbar ist. Nimmt nun der Anrufer diesen Rückruf durch Abnehmen des Hörers entgegen, so wird er durch die Vermittlungsstelle erneut mit dem gewünschten Zielteilnehmer verbunden.
Anklopfen (CW)
Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen (englisch Call Waiting (CW)) aktiviert ist, wird dem Teilnehmer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. Um den zweiten Anruf entgegenzunehmen, kann der Teilnehmer die erste Verbindung beenden oder mit dem Leistungsmerkmal Rückfrage die erste Verbindung in den Zustand Halten bringen.
Halten, Rückfrage, Makeln (HOLD)
Die Leistungsmerkmale Halten, Makeln und Rückfrage werden in der Regel gebündelt von einer Vermittlungsstelle oder Telefonanlage als Leistungsmerkmal Call Hold (HOLD) angeboten.
Halten
Durch das Leistungsmerkmal Halten kann ein Teilnehmer eine bestehende Verbindung in einen Wartezustand bringen. Der Anrufer erhält in diesem Zustand in der Regel eine Ansage oder Wartemusik.
Rückfrage
Mit Rückfrage wird die Möglichkeit bezeichnet, zu einer bestehenden Verbindung, die vorher mit Halten in einen Wartezustand gebracht worden ist, vom selben Endgerät eine zweite Verbindung aufzubauen oder ein anklopfendes Gespräch entgegenzunehmen.
Makeln
Makeln ist ein Leistungsmerkmal, bei dem ein Teilnehmer abwechselnd zwischen zwei aktiven Verbindungen hin- und herschalten kann. Es können nur die Teilnehmer der gerade bestehenden aktiven Verbindung miteinander sprechen. Der wartende Teilnehmer wird in der Vermittlungsstelle oder Telefonanlage bis zur Wiederaufnahme des Gesprächs gehalten.
Vermitteln im Amt (ECT)
Mit dem Explicit Call Transfer (ECT) kann eine bestehende Verbindung zu einem anderen Teilnehmer vermittelt werden. Eine Verbindung im HOLD-Zustand wird dabei mit der aktiven Verbindung zusammengeschaltet, und anschließend sind beide externen Teilnehmer verbunden. Die Verbindung läuft aber kostenpflichtig immer noch über die Vermittlungsstelle des Vermittelnden.
Dreierkonferenz (3PTY)
Mit dem Dienst Dreierkonferenz (englisch: Three-Party Conference) ist es für einen Konferenz-einberufenden Teilnehmer, auch Initiator genannt, möglich, eine vereinfachte Telefonkonferenz zu veranlassen. Dabei können drei Teilnehmer gleichzeitig miteinander telefonieren, und zwar jeder mit jedem. Die Dreierkonferenz wird von der Vermittlungsstelle ausgeführt, ohne dass dafür eine Konferenzschaltung benötigt wird. Teilnehmer an einer Dreierkonferenz müssen bereits vermittlungstechnisch durchgeschaltet sein, bevor diese initiiert werden kann. Dadurch unterscheidet sie sich von der eigentlichen Telefonkonferenz mit Konferenzschaltung, welche zusätzliche Merkmale bietet und benötigt.
Für den Initiator einer Dreierkonferenz besteht der Unterschied darin, dass die beiden anderen Gesprächspartner bereits mit ihm verbunden sein müssen. Die beiden anderen müssen entweder auf Halten geschaltet sein, oder einer auf Halten und der andere im aktiven Gespräch. In manchen Mobilfunknetzen lassen sich Teilnehmer auch beim Anklopfen (Call Waiting) in eine Dreierkonferenz einbeziehen. Jedoch kann bei der Dreierkonferenz der Initiator nie mehr als zwei andere Teilnehmer in die Konferenz aufnehmen.
Bei ISDN-Anschlüssen wäre es möglich, eine Dreierkonferenz auch gerätetechnisch herbeizuführen. Jedoch würden dafür zwei B-Kanälen (für jeden externen Konferenzteilnehmer wäre einer erforderlich) anstatt nur ein B-Kanal belegt, wie es bei der vermittlungstechnischen Dreierkonferenz der Fall ist. Ebenso verfügen moderne SIP-Telefone über das gleiche gerätetechnische Dienstmerkmal.
Mehrfachrufnummern (MSN) bei Mehrgeräteanschluss
Mit MSN (englische Abkürzung für Multiple Subscriber Number) kann ein ISDN-Basisanschluss unter mehreren Rufnummern erreichbar sein. Die MSNs können flexibel auf die Endgeräte aufgeteilt werden. In Deutschland ist die Anzahl der MSNs pro ISDN-Mehrgeräteanschluss von der Bundesnetzagentur auf maximal zehn begrenzt. Die MSN ist der Teil der Telefonnummer, der auf die Ortsnetzkennzahl, auch Vorwahl genannt, folgt.
Umstecken am Bus (TP) bei Mehrgeräteanschluss
Mit TP (englische Abkürzung für Terminal Portability) kann ein Gespräch in der Vermittlungsstelle geparkt werden und das ISDN-Endgerät an eine andere ISDN-Dose innerhalb des S0-Busses eines Basisanschlusses umgesteckt werden.
Durchwahl (DDI) bei Anlagenanschluss
DDI (englische Abkürzung für Direct Dialling In) (auch als direct inward dialing (DID) bekannt) definiert einen Rufnummernblock, durch den Endgeräte einer Telefonanlage direkt angewählt werden können. siehe auch: Direct Dialling In
Anrufweiterschaltung (CF und CD)
Über das Leistungsmerkmal Anrufweiterschaltung (englisch Call Diversion) kann ein ankommendes Gespräch durch die Vermittlungsstelle zu einer festgelegten Rufnummer umgeleitet werden. Dabei werden keine B-Kanäle zum Teilnehmer belegt, d. h. die Umschaltung erfolgt direkt in der Vermittlungsstelle des Angerufenen. Zum Weiterleitungsziel wird die Rufnummer des ursprünglichen Anrufers (A-Teilnehmer) signalisiert, aber ebenso die des ursprünglich Angerufenen (B-Teilnehmer). Innerhalb des ISDN können solche Rufnummern am Weiterleitungsziel auch angezeigt werden, denn netzseitig werden sie im deutschsprachigen Raum immer übertragen. Dies gilt jedoch nicht über Ländergrenzen hinweg und ist zum Teil auch nur eingeschränkt über Netzgrenzen hinweg möglich, z. B. vom Festnetz zu bestimmten Mobilfunknetzen innerhalb Deutschlands. Anrufweiterschaltung (Call Diversion) ist der Oberbegriff für verschiedene Ausprägungen von Call-Forwarding- und Call-Deflection-Diensten (CF bzw. CD):
- Bei CFU (englische Abkürzung für Call Forwarding Unconditional) erfolgt die Umleitung in jedem Fall sofort.
- Bei CFB (englische Abkürzung für Call Forwarding Busy) erfolgt die Umleitung nur, wenn der Zielteilnehmer besetzt ist.
- Bei CFNR (englische Abkürzung für Call Forwarding on No Reply) erfolgt die Umleitung nur, wenn sich der Zielteilnehmer nach einer bestimmten Zeit (in der Regel nach ca. 15 Sekunden) nicht meldet.
- Mit CFDDI (englische Abkürzung für Call Forwarding Direct Dialing In) werden Anrufweiterschaltungen unabhängig von der Telefonanlage vollständig im Telefonnetz konfiguriert und geschaltet. Genutzt wird dieses Leistungsmerkmal in Deutschland zum Beispiel bei einem Anlagenanschluss ohne Anschlussleitung. CFDDI ist ein firmenspezifischer Standard von Siemens, da dieser Typ von Anrufweiterschaltung international nicht standardisiert wurde. Entsprechend finden sich ähnliche Dienste auch bei anderen Herstellern, z. B. als CFUWA (CFU on directory number Without Access) der Firma Alcatel-Lucent.
- Bei CFVM (englische Abkürzung für Call Forwarding to Voice Mail) erfolgt die Anrufweiterschaltung konfigurierbar durch den Teilnehmer zeitabhängig, sofort oder bei Nichterreichbarkeit zu dem netzinternen Anrufbeantworter des Teilnehmers. Dieser Dienst wird vor allem in Mobilfunknetzen verwendet.
- Bei CFP (englische Abkürzung für Call Forwarding Parrallel) klingeln beide Telefone gleichzeitig.
- CD (englische Abkürzung für Call Deflection) oder auch Rufumleitung unterscheidet sich von den Call-Forwarding-Diensten, da hier die Weiterleitung fallweise (per Anruf) eingeleitet wird und nicht konfiguriert zu einem Ziel. Rufumleitung und Call-Forwarding-Dienstmerkmale werden unter dem Oberbegriff Call Diversion zusammengefasst.
- CDO (englische Abkürzung für Call Diversion Override) erlaubt die Unterdrückung einer aktivierten Anrufweiterschaltung oder Rufumleitung. Dieses Dienstmerkmal steht normalerweise privaten Anschlüssen nicht zur Verfügung.
Anrufweiterschaltung ist somit ein vermittlungstechniches Leistungsmerkmal, da die Ausführung des Dienstes vom vermittelnden Netz bereitgestellt wird. Demgegenüber gibt es diesen Dienst auch als gerätetechnisches Leistungsmerkmal. Damit ist in der Regel die Weiterleitung über das Endgerät des B-Teilnehmers gemeint. Befindet sich das Weiterleitungsziel außerhalb des eigenen Anschlusses, so werden während des Gespräches zwei B-Kanäle belegt. Am Weiterleitungsziel wird nicht die Rufnummer des ursprünglich Anrufers, sondern die des weiterleitenden B-Teilnehmers als Anrufer signalisiert.
Partial Rerouting (PR) ist nur für ISDN-Nebenstellen verfügbar und muss in dieser konfiguriert und aktiviert werden. Es kann für die Dienstmerkmale CFU, CFNR und CFB und CD aktiviert werden, wenn das Weiterleitungsziel zurück in das öffentliche Vermittlungsnetz führt. Dabei wird beim Weiterleiten das abschnittsweise Abbauen der bis dahin aufgebauten Verbindung innerhalb der ISDN-Nebenstelle erreicht, um so keine Verbindungskanäle vom öffentliche Vermittlungsnetz zu der ISDN-Nebenstelle für die Dauer eines weitergeleiteten Gespräches zu belegen.
Umlegen (CT)
Mit dem Leistungsmerkmal Call Transfer (CT) kann eine Wählverbindung auf ein anderes Endgerät umgelegt oder Wählverbindungen zusammengeschaltet werden. Die Abläufe sind in der Empfehlung ITU-T I.252.1 standardisiert
Tarifinformationen (AOC)
Es existieren drei Varianten, um die Tarifinformationen zu übermitteln:
- während einer Verbindung (AOC-D)
- am Ende einer Verbindung (AOC-E)
- vor und gegebenenfalls während einer Verbindung (AOC-S) (Anmerkung: Nur in wenigen ISDN-Netzen verfügbar.)
siehe auch: Advice of Charge
Identifizieren (MCID)
MCID (englische Abkürzung für Malicious Call Identification) ist ein Dienstmerkmal für ankommende Rufe und ist zur Identifizierung von Klingelstörern, belästigenden Anrufen und den Begehern anderer Straftatbestände mittels Telefonanruf gedacht (umgangssprachlich im Deutschen auch als Fangen oder Fangschaltung bekannt). Der gerufene Teilnehmer kann damit veranlassen, dass die Rufdaten eines eingehenden Anrufes im Netz aufgezeichnet werden, dies auch bei und trotz aktivierter Rufnummernunterdrückung. Rufdaten enthalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, sowie Uhrzeit und Datum. Diese Daten, vom Telefondienstanbieter ausgestellt, sind als Beweismittel vor Gericht anerkannt. MCID ist in folgenden Ausprägungen verfügbar:
- Identifizieren während eines bestehenden Anrufs mittels Aktivierung durch den Angerufenen.
- Identifizieren innerhalb einer bestimmten Zeit nach Ende des Anrufs, erfordert die Aktivierung durch den Angerufenen innerhalb von 30 Sekunden nachdem der Anrufer aufgelegt hat. Nicht möglich, wenn der Angerufene selbst aufgelegt hat.
- Identifizieren vor Annahme eines Anrufes (zur Identifizierung von so genannten Klingelstörern). In der Regel ist dies noch 20 Sekunden möglich, nachdem der Anrufer aufgelegt hat.
- Automatisches Identifizieren von allen nicht beantworteten Anrufen.
- Automatisches Identifizieren von allen Anrufen (beantworteten und nicht beantworteten Anrufen).
In Deutschland ist die Verfügbarkeit dieses Leistungsmerkmal gesetzlich vorgeschrieben und ihre Bereitstellung und Verwendung im Telekommunikationsgesetz (Deutschland) definiert. Es muss in der Regel beim Telefondienstanbieter beantragt werden. Gewährt wird eine Fangschaltung (bzw. MCID) in der Regel nur bei der Glaubhaftmachung eines damit im Zusammenhang stehenden straf- oder zivilrechtlichen Tatbestandes.
TKG 2004 § 101: Mitteilen ankommender Verbindungen regelt im Einzelnen:
- Bereitstellung einer Fangschaltung und der Annahme eines Antrags
- Auskunft der festgestellten Verbindungen
- netzübergreifende Auskünfte
- Unterrichtung des Inhabers des Anschlusses, von dem die festgestellten Verbindungen ausgegangen sind
- datenschutzrechliche Festlegungen
Subadresse (SUB)
Subadresse ist eine teilnehmerseitige Erweiterung der Rufnummer über den öffentlichen Nummerierungsplan hinaus. Das Dienstmerkmal steht nur ISDN-Anschlüssen auf der rufenden und angerufenen Seite zur Verfügung. Die zusätzliche Adressierungsmöglichkeit kann dazu benutzt werden, zusätzliche Endgeräte hinter der ISDN-Teilnehmer-Schnittstelle anzusprechen, z. B. zur Aktivierung eines Verstärkers für eine Durchsage oder zum Starten eines PC-Programmes.
Das Dienstmerkmal kann nur durch den Netzbetreiber für einen Teilnehmer aktiviert werden. Dabei benötigt nur der gerufene Teilnehmer diese Berechtigung. Teilnehmerabhängige Aktivierung oder Deaktivierung ist nicht vorgesehen. SUB kann bei allen anderen Diensten parallel angewendet werden und besitzt keine unterschiedlichen Ausprägungen.
Will ein A-Teilnehmer eine Subadressinformation einem B-Teilnehmer mitteilen, dann setzt er das sogenannte Called-Subadress-Feld in seinem Anruf auf. Diese Information wird dann transparent durch das vermittelnde Telefonnetz übertragen und wird dem B-Teilnehmer bei entsprechender Berechtigung auch zugestellt.
Die maximale Länge der Subadresse beträgt 20 Bytes, damit sind bis zu 40 Telefonziffern übertragbar. Diese sind abhängig von der jeweils gewählten Teilnehmerkodierung.
Priorität oder auch Katastrophenberechtigung
Das Leistungsmerkmal Priorität (englisch: Priority) ist ein Anschluss-spezifischer Dienst und versieht den Teilnehmer mit einer höheren Priorität bei der Vermittlung von Anrufen von und zu seinem Teilnehmeranschluss. Dies ermöglicht das Telefonieren auch bei Überlastung einzelner Vermittlungsstellen oder des ganzen Telefonnetzes. Verwendung findet dieser Dienst zum Beispiel bei Behörden mit besonderen hoheitlichen oder Sicherheitsaufgaben und bei Krankenhäusern. Er hat den Zweck, die Handlungsfähigkeit dieser Behörden auch in Katastrophenfällen und Überlastungen des Telefonnetzes sicherzustellen. Das Leistungsmerkmal ist in drei verschiedenen Ausprägungen erhältlich:
- Priorität in Katastrophenfällen: Dieser Dienst kommt nur in ausgewiesenen Katastrophenfällen zum Tragen. Dazu muss die Vermittlungsstelle in den so genannten Katastrophenzustand gebracht werden, damit diese Anschlüsse eine höhere Priorität bei der Telefonvermittlung bekommen. Die Priorisierung wirkt sich hierbei nur auf die Ortsvermittlungsstelle des Anschlusses aus und gilt nicht für nachfolgende beziehungsweise davorliegende Vermittlung im Telefonnetz.
- Priorität bei Überlastung: Anschlüsse mit dieser Ausprägung verfügen jederzeit über eine höhere Priorität von und zu diesem Anschluss. Jedoch wirkt sich auch hierbei die Priorität ausschließlich auf die Ortsvermittlungsstelle des Anschlusses aus und gilt nicht für nachfolgende beziehungsweise davorliegende Vermittlung im Telefonnetz. Diese Vorrangbehandlung wirkt sich spürbar nur im Falle einer Überlastung der Ortsvermittlungsstelle aus.
- Priorität mit Rufnummernkategorie: Anschlüsse mit dieser Ausprägung verfügen jederzeit über eine im Vermittlungsnetz änderbare Priorität. Sie kann in Katastrophenfällen noch erhöht werden und hat dann auch Vorrang vor anderen Prioritätsdiensten und –stufen. Dabei wird eine Prioritätskennung in der so genannten Rufnummernkategorie (engl. calling party category) übertragen und behält ihre zugewiesene Priorität somit im ganzen Netz bei. Es ist die Premiumausprägung des Dienstmerkmals Priorität. Diese Priorität gilt auch für Anrufe zu diesem Anschluss und kann dabei bereits in der Ortsvermittlungsstelle auch eines Anrufers ohne Priorität erkannt werden.
Das Anschlussmerkmal Priorität steht für analoge und ISDN-Anschlüsse zur Verfügung. Jedoch ist der Dienst in der Regel für private Anschlüsse nicht zu erhalten. Er benötigt eine besondere Beauftragung von staatlicher Seite. Die Verfügbarkeit des Leistungsmerkmals ist in Deutschland für das öffentliche Telefonnetz gesetzlich vorgeschrieben.
Abweisen unbekannter Anrufer (ACR)
Mit aktiviertem Dienstmerkmal Anonymous Call Rejection (ACR) wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummerübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchgestellt. Der Anrufer erhält dann von der Vermittlungsstelle eine Ansage; im Telekom-Netz beispielsweise mit dem fehlerhaften und aus dem Mobilfunknetz bekannten Text „Der gewünschte Gesprächspartner ist vorübergehend nicht erreichbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal“, bei der Swisscom mit dem aussagekräftigen Text „Der Swisscom-Kunde wünscht keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer“.
Dieses Dienstmerkmal wird von den meisten Telefonanschlussanbietern nicht aktiv vermarktet (jede fehlgeschlagene Verbindung bedeutet verlorene Einnahmen), muss jedoch auf Grund einer EU-Richtlinie[1] und der Übertragung ins Deutsche Recht (TKG § 102 Abs. 1 Satz 2 2007)[2] auf Anfrage für alle Anschlüsse aktiviert werden. Dies gilt nicht für Teilnehmeranschlüsse geschlossener Benutzergruppen.
Anrufbenachrichtigung (MWI)
In Mobilfunknetzen, aber auch bei einigen Festnetzen gibt es einen vom Dienstanbieter netzseitig bereitgestellten Anrufbeantworter (engl. Voice Mail System). Werden aufgrund von Nichterreichbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Angerufenen Anrufe zu diesem VMS-Server umgeleitet, dann können Sprachnachrichten dem Angerufenen dort hinterlegt werden. Zusammen mit dem netzseitigen Anrufbeantworter erhält ein Teilnehmer in der Regel ebenfalls den vermittlungstechnischen Dienst MWI (englische Abkürzung für Message Wait Indication). Bei einer eingegangenen Sprachnachricht übermittelt dabei der VMS-Server eine Information zu der Teilnehmer oder dessen netzseitigen Teilnehmerdaten. Vermittungstechnisch werden im gesamten deutschen Sprachraum die Nachrichten mittels des TCAP Protokolls übertragen. In anderen Ländern, beispielsweise Italien, kann dies auch mittels eines automatischen Anrufs zu Teilnehmer mit überdekadischer Ziffernkennung geschehen. Wie das Netz die Information letztlich dem Teilnehmer mitgeteilt kann sehr verschieden sein und ist abhängig von netz- wie auch gerätetechnischen Ausprägungen.
- Der Teilnehmer hört einen besonderen Wählton (engl. stutter-tone oder auch MWI-Ton genannt) beim Abheben des Hörers.
- Der Teilnehmer hört eine kurze Ansage beim Abheben des Hörers noch vor dem normalen Wählton. Die Verwendung einer Ansage erlaubt es einem Faxgerät einen normalen Wählton zu erkennen und trotzdem ein Fax zu übermitteln, gerade auch bei aktiviertem MWI.
- Der Teilnehmer hört, zusätzlich zur Ausprägung mit Ansage oder MWI-Ton, noch einen kurzen Klingelton.
- Der Teilnehmer erhält eine Textnachricht, vor allem bei ISDN Geräten verwendet. Speziell bei ISDN-Geräte kann die MWI Information funktional im DSS1 Protokoll übertragen werden. Die Darstellung (LED anschalten oder Textnachricht und/oder Klingelton) am ISDN-Gerät selbst ist gerätespezifisch.
- Das Telefongerät des Teilnehmers bekommt ein FSK-signal übermittelt, das ein LED-Lämpchen am Telefon anschaltet. Diese Möglichkeit kann nur bei analogen Anschlüssen verwendet werden und ist bekannt als VMWI (engl. Visual Message Wait Indication).
In Mobilfunknetzen wird vor allem die Anrufbenachrichtigung per SMS verwendet, da hier die notwendigen gerätespezifischen Merkmale auf Teilnehmerseite vorliegen. Es handelt sich dabei allerdings um kein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal da hier alleine die Übertragung mit Hilfe des SMS-Dienstes bereitgestellt wird.
Anruf-Info per SMS
In den deutschen Mobilfunknetzen etablierten die Netzbetreiber seit 2005 bei kundenseitig deaktiviertem netzseitigem Anrufbeantworter die Anruf-Info per SMS genannte SMS-Benachrichtigung von Teilnehmern über entgangene Anrufe, wobei die in diesem Fall erfolgende Nichterreichbarkeitsansage dem Anrufer meist als kostenpflichtige Verbindung in Rechnung gestellt wird.
Roaming
Bei Mobilfunknetzen ist es häufig möglich, auch in ausländischen Netzen zu telefonieren und erreichbar zu sein (Roaming). Basis dafür sind Abkommen zwischen den Netzbetreibern.
Siehe auch
- DSS1, Protokoll des Euro-ISDN
- Vermittlungsstelle
- PSTN
- PLMN
- Liste der Telekommunikationsstandards
Literatur und Quellen
- ↑ [1] RICHTLINIE 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)
- ↑ [2] Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)
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