Katastrophenfall

Katastrophenfall

Der Katastrophenfall ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Durch das Ausrufen eines Katastrophenfalles finden im betroffenen Gebiet die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe ihre volle Anwendung. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

In Deutschland

Das Erklären des Katastrophenfalles ist in Deutschland eine politische Entscheidung und obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten (in der Regel der Landrat oder Oberbürgermeister in kreisfreien Städten). Mit Erklärung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Ab diesem Zeitpunkt kann von den Ermächtigungen der jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetze Gebrauch gemacht werden.

Die Entscheidung hat immer auch erhebliche finanzielle Folgen. Die Erklärung oder Nicht-Erklärung des Katastrophenfalls kann weitreichende juristische Konsequenzen haben:

Schadensregulierung

In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches objektiv deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.

Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt (Rechtssprache) wird in der Regel bezeichnet, was eine Katastrophe ohne Einwirkung technischer Systeme verursacht oder ohne sich wirksamen Einfluss des Opfers ereignet (zum Beispiel Naturkatastrophe). Je nach Vertragsbedingungen (z.B. Versicherungsvertrag) sind solche Risiken aus der Regulierung ausgeschlossen.

In Österreich

Wird eine Stadt, oder ein Gebiet von den Hilfskräften zum Katastrophenfall erklärt, bedeutet dies, dass die Einsatzleitung von den Hilfskräften (z.B.: Freiwillige Feuerwehr) an die Behörden übergeben wird. Dies soll zu einem besseren (und eventuell auch professionelleren) Einsatz sowie Koordination der Hilfskräfte führen.

In der Schweiz

Der Ablauf ist ähnlich wie in Österreich.

Katastrophenfall in der Informations- und Kommunikationstechnologie

Beim Betrieb von Rechenzentren oder geschäftskritischen Anwendungen wird der Terminus K-Fall in erster Linie für zeitlich bedingte Ausfälle technischer Infrastruktur benutzt. Genauer spricht man vom K-Fall, wenn (mindestens) ein die zentralen Geschäftsprozesse beeinflussender Dienst für einen nicht absehbaren oder absehbar zu langen Zeitraum nicht erbracht werden kann sowie für diesen kein direkter Ersatz (Backup im weiteren Sinne) zur Verfügung steht.

Ein Ausfall des Telefax ist beispielsweise nicht als K-Fall anzusehen, da in der Regel eine Reihe anderer Kommunikationsmöglichkeiten verbleiben. Ausfälle von Datenbanken andererseits können oftmals den K-Fall zur Folge haben, da sie sämtliche geschäftsbestimmenden Daten enthalten.

Als Faustregel für rein kommerzielle, das heißt, nicht menschliche Gesundheit oder Leben gefährdende K-Fälle ist eine Ausfallzeit ab einem halben bis einem ganzen Tag vorauszusetzen. Dienen die Rechenanlagen dem Betrieb anderer technischer Systeme wie Kraftwerken oder Fertigungsanlagen, kann diese Frist schon nach Sekundenbruchteilen eintreten (Unfall), falls das technische System nicht in einen schadlosen Ruhe- bzw. Fehlerzustand übergehen kann. Beim Betrieb eines Fahrzeugs etwa tritt der K-Fall schon ein, wenn das Fahrzeug nicht gefahrlos gestoppt wird bzw. ein menschlicher Fahrzeugführer die Fahrverantwortung nahtlos übernehmen kann.

Siehe auch


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