- Kernkraftwerk Niederamt
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Kernkraftwerk Niederamt Lage Koordinaten (640458 / 246261)47.3659493023517.9742288589478Koordinaten: 47° 21′ 57,4″ N, 7° 58′ 27,2″ O; CH1903: (640458 / 246261) Land: Schweiz Daten Eigentümer: Kernkraftwerk Niederamt AG Betreiber: Kernkraftwerk Niederamt AG Projektbeginn: 2008 Reaktoren in Planung (Brutto):
1 (1100 bis 1600 MW) Website: http://www.kkn-ag.ch/ Stand: 27. Juni 2007 Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation. Das Kernkraftwerk Niederamt (Kürzel KKN, nicht zu verwechseln mit dem ebenso abgekürzten Kernkraftwerk Niederaichbach) ist die Bezeichnung für ein geplantes Kernkraftwerk in der Nähe des bestehenden Kernkraftwerks Gösgen im solothurnischen Niederamt zwischen Olten und Aarau in der Schweiz. Das Projekt kommt auf Flächen der Einwohnergemeinden Niedergösgen, Gretzenbach und Däniken zu liegen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Am 9. Juni 2008 hat die Kernkraftwerk Niederamt AG, eine Projektgesellschaft der Atel Holding AG (heute Alpiq Holding) beim Bundesamt für Energie das Rahmenbewilligungsgesuch für das neue Kernkraftwerk eingereicht.[1]
Das Rahmenbewilligungsgesuch ist der erste Schritt im Bewilligungsverfahren für ein neues Kernkraftwerk in der Schweiz. Das Gesuch besteht aus sechs Dokumenten: dem Sicherheitsbericht, dem Umweltverträglichkeitsbericht, dem Bericht zur Sicherung gegenüber Einwirkungen von aussen, dem Entsorgungsnachweis, dem Konzept für die Stilllegung sowie dem Bericht zur Abstimmung mit der Raumplanung.
Die Rahmenbewilligung wird durch den Bundesrat erteilt. Nach den Ereignissen in Japan hat Bundesrätin Doris Leuthard am 14. März 2011 die laufenden Rahmenbewilligungsverfahren für Ersatz-Kernkraftwerke sistiert. Die Sistierung gilt, bis die Ursachen des Unfalls in Japan analysiert, die Sicherheitsstandards der schweizerischen Kernkraftwerke überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst sind. [2]
Projektinformationen
Dem eingegebenen Rahmenbewilligungsgesuch liegt keine bestimmte Anlage zugrunde. Es wird von einem generischen Kernkraftwerk ausgegangen, welches die heute zur Auswahl stehenden Kernkraftwerke der dritten Generation mit Leichtwasserreaktoren (Druck- oder Siedewasserreaktoren) abdeckt, ohne sich bereits auf einen Typ und Hersteller festzulegen. Detaillierte Angaben werden erst für das Baugesuch relevant, das nach der Erteilung der Rahmenbewilligung eingegeben werden kann.
Dem Gesuch liegen daher zwei Leistungsklassen, 1100 Megawatt und 1600 Megawatt zu Grunde.
Die exakte Abmessung, Ausrichtung und Platzierung des Reaktorgebäudes, des Maschinenhauses und des Kühlturms innerhalb des Projektareals steht noch nicht fest. Als ungefähre Abmessung wird beim Reaktorgebäude von einer Höhe von etwa 75 Metern ausgegangen. Die Abmessungen des Grundrisses betragen ungefähr 130x180 Meter.
Die Kühlung erfolgt über einen etwa 60 Meter hohen schwadenfreien Hybridkühlturm. Die Baukosten werden mit ungefähr sechs bis acht Milliarden CHF, d.h. zwischen vier und sechs Milliarden EUR beziffert [3] Das Kraftwerk wird während der Bauzeit bis zu 3000 Arbeitsplätze schaffen und im Betrieb rund 400 bis 500 Personen beschäftigen. Der im späteren Verlauf des Verfahrens zu wählende Reaktor soll ein bereits erprobter Reaktor und kein Prototyp sein.
Genehmigungsprozess und Zeitplan
Der Genehmigungsprozess ist im schweizerischen Kernenergiegesetz (KEG)[4] geregelt und umfasst drei Bewilligungen: Rahmenbewilligung, Baubewilligung und Betriebsbewilligung.
Im Rahmenbewilligungsverfahren wird festgelegt, wer der Bewilligungsinhaber ist sowie wo und zu welchem Zweck die Anlage gebaut werden soll. Ebenso müssen die groben Grundzüge des Projekts festgehalten werden, d.h. die sogenannte Leistungsklasse und das Hauptkühlsystem. Die Rahmenbewilligung wird durch den Bundesrat erteilt. Die Bewilligung des Bundesrats muss danach von der Bundesversammlung genehmigt werden (Dauer ca. 1 Jahr). Gegen die von der Bundesversammlung genehmigte Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden.
Nach Erteilung der Rahmenbewilligung folgt als nächster Schritt das Baubewilligungsverfahren.[4] Die Baubewilligung wird vom Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilt, wenn im Wesentlichen der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist, das Projekt den Grundsätzen der nuklearen Sicherheit und Sicherung entspricht, keine anderen von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Gründe (Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Raumplanung) dagegen sprechen, eine fachgerechte Projektausführung gewährleistet ist und ein Programm für qualitätssichernde Massnahmen für sämtliche Bautätigkeiten sowie ein Plan für die Stilllegung vorliegt. Das Departement setzt in der Bewilligung eine Frist für den Beginn der Bauarbeiten fest.
Mit Erhalt der Baubewilligung kann mit der Errichtung des Kernkraftwerkes begonnen werden. Die Bauphase wird zwischen vier und sechs Jahre dauern.
Bevor das neue Kernkraftwerk in Betrieb gehen darf, muss im Betriebsbewilligungsverfahren die entsprechende Betriebsbewilligung erteilt werden.[4] Die Betriebsbewilligung wird ebenfalls vom Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilt.
Einzelnachweise
- ↑ Atel reicht Rahmenbewilligungsgesuch für neues Kernkraftwerk im solothurnischen Niederamt ein, Atel Holding AG, 10. Juni 2008
- ↑ Bundesrätin Doris Leuthard sistiert die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke, UVEK, 14. März 2011
- ↑ WNA - Nuclear Power in Switzerland (englisch)
- ↑ a b c Kernenergiegesetz
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Kernkraftwerk in der Schweiz
- Bauwerk im Kanton Solothurn
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