- Kettenarbeitsverhältnis
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Der Kettenvertrag ist eine sittenwidrige Gestaltung im Arbeitsrecht. Hier werden mehrere zeitlich befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen. Zur Sittenwidrigkeit muss nachgewiesen werden, dass dies in der Absicht geschehen ist, dem Arbeitnehmer die erweiterten Rechte einer unbefristeten Beschäftigung vorzuenthalten. Als Rechtsfolge eines Kettenvertrages gilt der Vertrag als einheitlich und unbefristet.
Die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen ist nunmehr genau im Teilzeit- und Befristungsgesetz von 2000 geregelt. Deshalb hat der Aspekt einer möglichen Sittenwidrigkeit einer Befristung nur noch untergeordnete praktische Bedeutung.
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