- Kingpin: Life of Crime
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Kingpin: Life of Crime Entwickler Xatrix Entertainment Publisher Interplay (US), Virgin Interactive (Europa) Erstveröffent-
lichung30. Juni 1999[1] Plattform(en) PC (Linux/Windows) Genre Ego-Shooter Spielmodi Einzelspieler, Mehrspieler Medien CD-ROM Kingpin: Life of Crime ist ein 1999 erschienener Ego-Shooter, entwickelt von Xatrix Entertainment und publiziert von Virgin Interactive und Interplay.
Inhaltsverzeichnis
Handlung und Spielprinzip
In Kingpin schlüpft man in die Rolle eines Verbrechers, der im Introvideo von den Handlangern eines Gangsterbosses brutal zusammengeschlagen wird und nach diesem Angriff auf Rache sinnt. Der Name des Protagonisten bleibt dem Spieler verborgen. Im Chatfenster wird dieser lediglich als "Thug" (engl. für Schläger, Gangster) bezeichnet. Vom Gangsterboss und seinen Schergen wird er nur "Motherfucker" genannt. Im Laufe des Spiels kämpft man sich mit verschiedenen Waffen durch Ghettos, Abwasserkanäle, Lagerhallen und vieles mehr, bis man schließlich dem Boss selbst gegenübersteht und ihn in einem finalen Kampf töten muss.
Waffen und Ausrüstung
Im Laufe des Spiels findet man unterschiedliche, zunehmend stärkere Waffen. So beginnt man nur mit einem alten Bleirohr ausgerüstet, und muss so die ersten Verbrecher überwältigen, bis man zu seiner ersten Schusswaffe, der Pistole kommt, welche sich im weiteren Verlauf des Spiels mit unterschiedlichen Modifikationen aufrüsten lässt. Daneben findet man unter anderem eine Schrotflinte, Flammenwerfer und ein leichtes Maschinengewehr bis hin zum schweren MG und der Bazooka. Ebenso kann der Spieler im Laufe des Spiels verschieden starke Panzerungen für Kopf, Brust und Beine finden, die den erlittenen Schaden vermindern.
Besonderheiten
Kingpin weist einige für einen Ego-Shooter untypische Besonderheiten auf.
Zum einen kann der Spieler mit einer Vielzahl an NPCs interagieren und sprechen, die ihm teilweise wichtige Informationen geben. Manche NPCs bieten dem Spieler sogar an, als Söldner an seiner Seite zu kämpfen und ihn so gegen seine Gegner zu unterstützen.
Zusätzlich gibt es in fast jedem Spielabschnitt eine Bar. Hier kann man nicht angegriffen werden und oftmals NPCs als Verstärkung anheuern. Ebenfalls untypisch ist, dass einige der NPCs dem Spieler auch Aufträge geben, bestimmte Dinge wiederzufinden oder anderes. Als Belohnung gibt es z.B. Geld oder einen Schlüssel. Manchmal schließt sich der dankbare Charakter dem Spieler auch umsonst an.
Generell ist das Sammeln von Gegenständen im Spiel elementar, da man z.B. einen Spielabschnitt nur verlassen kann, wenn man zu dem entsprechenden Motorrad die Batterie auftreibt usw. Auch kann man ausgeschaltete Gegner plündern und sie um den mitgeführten Betrag an Geld erleichtern.
Eine weitere Besonderheit sind die "Pawn-O-Matic-Shops", in denen der Spieler Waffen kaufen und modifizieren kann.
Gewalt und Indizierung
Kingpin wurde in Deutschland im Juli 1999 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.[2] Man kann seinen Gegnern Gliedmaßen abschießen und auch bereits tote Gegner weiter verstümmeln, wobei eine große Menge an Blut zu sehen ist. Zusätzlich bedienen sich die Spielfiguren einer äußerst harten Gossensprache, in der häufig Redewendungen des Wortes "Fuck" vorkommen.
Eine Fortsetzung Kingpin 2 wurde zwar angekündigt, ist jedoch bis heute nicht erschienen. Da die letzten Nachrichten diesbezüglich aus dem Jahre 2004 stammen (u.a. von GameStar und PC Games), ist wohl mit einer Fortsetzung nicht zu rechnen.
Soundtrack
Für den Soundtrack steuerte die amerikanische Hip-Hop-Gruppe Cypress Hill die drei Lieder "Checkmate", "16 Men Till There's No Men Left" und "Lightning Strikes" bei, welche alle von deren Album "IV" stammen. Von den Liedern sind allerdings im Spiel meist nur Loops des jeweiligen Instrumentalstückes zu hören. Besonders hervorzuheben ist, dass Cypress Hill auch einige der Gangsterstimmen eingesprochen haben.
Einzelnachweise
- ↑ Kingpin: Life of Crime release data bei GameFAQs. (englisch, abgerufen am 2. Oktober 2010)
- ↑ Entscheidung Nr. 5628 (V) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 27. Juli 1999, Bundesanzeiger Nr. 141, 31. Juli 1999.
Weblinks
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