- Kirchensteuer (sonstige Staaten)
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Außerhalb des deutschsprachigen Raums existiert nur in wenigen Ländern eine Kirchensteuer; außerhalb des Christentums existiert sie überhaupt nicht. Die Abgabe wird zwar mit dem mittelalterlichen Zehnt in Verbindung gebracht, sie wurde jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert von staatlichen Stellen geschaffen, nachdem den Kirchen im Zuge der Säkularisation große Teile ihrer materiellen Basis entzogen worden waren. Im Judentum kennt man die Kultussteuer.[1] Weltweit werden 50 bis 75 Prozent der Einkünfte der Kirchen aus freiwilligen Spenden bestritten. Einige Besonderheiten anderer Länder seien hier aufgeführt:
Inhaltsverzeichnis
Frankreich und Vereinigte Staaten
In den Revolutionen Frankreichs und der Vereinigten Staaten wurde in diesen Ländern der Kirchenzehnt abgeschafft. Die Kirchen erhalten eine staatliche Förderung, sind im Wesentlichen jedoch auf Spenden angewiesen. In Elsaß-Lothringen, also den drei Departements, die bis 1918 zum Deutschen Reich gehörten, wird Kirchensteuer erhoben. Pfarrer erhalten in etwa das Gehalt eines Lehrers, wie es der Code Napoleon bestimmt hatte.
Belgien und Griechenland
In Belgien und Griechenland werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.
Großbritannien
In Großbritannien wurden die Kirchen nie enteignet – wie vor allem in Frankreich, Deutschland –, daher bestreiten sie die nicht durch Spenden gedeckten Ausgaben aus ihrem eigenen Vermögen heraus.
Spanien und Italien
In Italien wird eine obligatorische Kirchen- und Kultursteuer (otto per mille, also 8 ‰, bezogen auf die Bruttoeinkommenssteuer) erhoben. Der Steuerpflichtige kann auf der Steuererklärung angeben, welcher Religionsgemeinschaft die Steuer zugute kommen soll oder ob sie sozialen Zwecken oder dem Staat zufließen soll.[2] In Spanien gilt seit 2007 dasselbe System, jedoch liegt der Steuerbetrag, der der katholischen Kirche oder anderen sozialen und kulturellen Zwecken zufließt, bei 0,7 %. Trifft der Steuerzahler keine Entscheidung, wird das Geld automatisch den „anderen Zwecken“ zugeleitet.[3]
Dänemark
Die evangelisch-lutherische dänische Volkskirche wird mit staatlichen Mitteln unterstützt. Die Kirchensteuer wird von der örtlichen Kirchengemeinde festgesetzt und muss von der politischen Gemeinde und vom Kirchenministerium bestätigt werden. Sie ist lokal unterschiedlich, kann bis zu 7 Prozent betragen und wird mit der Lohn- und Einkommenssteuer eingehoben. Etwa drei Fünftel der kirchlichen Haushalte werden direkt aus staatlichen Mitteln finanziert.[4]
Schweden und Finnland
In diesen Ländern gibt es ebenfalls eine Kirchensteuer. In Schweden heißt diese nach der Trennung von Staat und Kirche „Kirchenbeitrag“ und wird von der staatlichen Steuerbehörde eingezogen. In Finnland beträgt die Kirchensteuer 1 bis 2 Prozent des zu versteuernden Einkommens, wobei auch Unternehmen kirchensteuerpflichtig sind.[5]
Norwegen
Die Norwegische Kirche wird als Staatskirche durch die Staatskasse finanziert. Eine Kirchensteuer im eigentlichen Sinne gibt es nicht.[6]
Island
In Island können die Steuerpflichtigen wählen, ob die obligatorische Kultursteuer der evangelisch-lutherischen Volkskirche oder der Universität Islands zukommen soll.[6]
Brasilien
In Brasilien, wo die größte katholische Gemeinde der Erde existiert, zahlen die Katholiken keine Kirchensteuer. Dennoch verliert gerade diese Glaubensgemeinschaft am schnellsten Mitglieder an Evangélicos, Maranatas und andere Gemeinschaften, welche zehn Prozent ihres Einkommens an die jeweilige Glaubensverwaltung abführen.
Quellen
- ↑ Erzbistum Köln: Eine kurze Geschichte der Kirchensteuer
- ↑ Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information; Wedemark 2001, S. 41
- ↑ El nuevo sistema de asignación tributaria en favor de la iglesia católica. In: Spanische Bischofskonferenz. Abgerufen am 17. Februar 2010 (pdf, spanisch).
- ↑ Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information; Wedemark 2001, S. 40
- ↑ Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information; Wedemark 2001, S. 42f.
- ↑ a b Jens Petersen: Die Kirchensteuer. Eine kurze Information; Wedemark 2001; S. 42
Siehe auch
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