- Kirchenunion
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Als Kirchenunion bezeichnet man mehrere historische Versuche, die seit 1054 in orthodoxe Ost- und katholische Westkirche gespaltene Christenheit organisatorisch wieder zusammenzuschließen, meist unter dem Primat des römischen Papsttums, siehe Unierte Kirchen (katholisch).
- 1253–1259: Kirchenunion von Galic. Unterwerfung des russischen Fürsten Daniel von Galič (Galizien) unter die Suprematie Roms, der russische Fürst Alexander Newski von Nowgorod lehnt ab
- 1274–1281: Kirchenunion von Lyon zwischen dem byzantinischen Kaiser Michael VIII. und Rom, im Zweiten Konzil von Lyon
- 1439: Kirchenunion von Florenz zwischen dem byzantinischen Kaiser Johannes VIII. und Rom, Kiew stimmt zu, die übrige russisch-orthodoxe Kirche aber lehnt ab, siehe Konzil von Basel/Ferrara/Florenz
- 1596–1630: Kirchenunion von Brest innerhalb Polen-Litauens mit Kiew, Kiew widerruft zwar später und wird bald darauf russisch, doch es bleibt die Ukrainisch-Unierte Kirche in Lwiw.
Trotz des Scheiterns aller dieser Ansätze kam die Idee bei einigen Panslawisten (Križanić) vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Solowjow) nochmals auf, während andere Panslawisten sie heftig ablehnten.
Siehe auch
Literatur
- Michael Beyer, Ferdinand R. Gahbauer, Wolf Friedrich Schäufele u.a.: Art. Unionen, Kirchliche. In: Theologische Realenzyklopädie 34 (2002), S. 311-331 (I. Sprachgebrauch und Begriffsbestimmung; II. Unionen der orthodoxen Kirchen mit der römisch-katholischen Kirche; III. Unionen der protestantischen Kirchen mit der römisch-katholischen Kirche; IV. Interprotestantische Unionen und Unionen zwischen protestantischen und anglikanischen Kirchen, IV/1. Deutschland; V/2. Außerdeutsch)
Kategorien:- Kirchliche Organisation
- Christentumsgeschichte (Mittelalter)
- Kirchengemeinschaft
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