- Klausenfrucht
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Eine Klausenfrucht ist eine spezielle Form der Zerfallfrucht, die vor allem bei den Pflanzenfamilien der Lippenblütler (Lamiaceae) und Raublattgewächse (Boraginaceae) vorkommt. Sie zerfällt zur Reife durch Spaltung echter und falscher Scheidewände in einsamige Teilfrüchte, die Klausen. Die Anzahl der Klausen beträgt daher stets ein Mehrfaches der Fruchtblattzahl.
Der Fruchtknoten, aus dem sich die Klausenfrucht entwickelt, ist oberständig und besteht bei den mitteleuropäischen Vertretern aus zwei coenokarp-septierten Fruchtblättern. Pro Fruchtblatt gibt es zwei zentralwinkelständige Samenanlagen. Die Fruchtblätter werden durch je eine, in der Medianebene der Blüte gelegene, von der dorsalen Mitte des Fruchtblatts ausgehende falsche Scheidewand in zwei Hälften getrennt, in der je eine Samenanlage sitzt. So entstehen insgesamt vier Fächer. Zur Samenreife zerfällt diese Frucht in vier einsamige Teile, die Klausen. Eine Klause entspricht dabei morphologisch einem halben Fruchtblatt.
Belege
- Peter Leins: Blüte und Frucht. Morphologie, Entwicklungsgeschichte, Phylogenie, Funktion, Ökologie. E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 2000, S. 259. ISBN 3-510-65194-4
Streufrüchte: Balgfrucht | Hülsenfrucht | Kapselfrucht | Schote
Schließfrüchte: Beere | Nussfrucht | Karyopse | Achäne | Steinfrucht
Zerfallfrüchte: Spaltfrucht | Bruchfrucht | Klausenfrucht
Sammelfrüchte: Apfelfrucht | Sammelbalgfrucht | Sammelbeere | Sammelnussfrucht | Sammelsteinfrucht
Fruchtverbände: Beerenfruchtverband | Nussfruchtverband | Steinfruchtverband
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