Kleinflugzeug

Kleinflugzeug
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Cessna 172 Skyhawk – das wahrscheinlich bekannteste Leichtflugzeug überhaupt
Piper PA 28 Warrior 3
Piper PA 38 Tomahawk
TMG SF 25 C am Flugsportzentrum Spitzerberg (Österreich)
Ultraleicht-Flugzeug Sky-MAXX

Als Leichtflugzeuge oder Kleinflugzeuge werden sehr viele unterschiedliche Flugzeuge geringen Gewichts bezeichnet. So werden in Medienberichten auch viele ein- und zweimotorige Motorflugzeuge bis zu 14 t Abfluggewicht als Leichtflugzeug bezeichnet.

Motorisierte Leichtflugzeuge lassen sich in international sehr unterschiedlich gestaltete Zulassungsklassen einteilen, die national verschiedene Lizenzen erfordern. Motorflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als zwei Tonnen werden offiziell allerdings nicht als Leichtflugzeuge bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis

Klassifizierung

SEP

"Single Engine Piston" - dies sind einmotorige, Kolbenmotor-getriebene Flugzeuge. Eine Gewichtsbegrenzung für das maximale Startgewicht gibt es dabei nicht, bis 2 t MTOW sind sie ohne weiteres Rating, das heißt einer flugzeugspezifischen Lizenz - mit dem europäischen JAR-FCL Schein nach einer Einweisung fliegbar, für Flugzeuge mit über 2 Tonnen MTOW wird eine Musterberechtigung benötigt. Typische Vertreter der SEP sind zum Beispiel die Cessna 172 und die Piper PA 28.

TMG

"Touring Motor Glider" sind Reisemotorsegler bis maximal 850 kg MTOW. Der europäische Motorflugschein JAR-FCL kann entweder mit diesem, oder mit dem SEP-Rating erworben werden. Reisemotorsegler dürfen jedoch auch mit der Segelfluglizenz geflogen werden, nachdem die Berechtigung erworben wurde. Der wohl bekannteste TMG ist der SF 25 Falke, der vor allem in der Ausbildung eingesetzt wird.

VLA

Als Very Light Aircraft gelten in Europa einmotorige Motorflugzeuge, die nach der Zulassungsvorschrift CS-VLA zugelassen sind. Sie dürfen maximal zweisitzig sein, ein größtes Fluggewicht von nicht mehr als 750 kg haben, und ihre Überziehgeschwidigkeit darf 45 Knoten nicht überschreiten. Im Gegenzug sind die technischen Anforderungen - verglichen mit denen nach CS-23 - etwas reduziert, etwa bei der Zulassung von Motor und Propeller. Sie dürfen auch mit nur national gültigen Pilotenscheinen (PPL-N) geflogen werden (nur innerhalb Deutschlands).

Segelflugzeug

Hauptartikel Segelflugzeug

Segelflugzeuge sind aerodynamisch hochwertige Flugzeuge, die für den motorlosen Flug ausgelegt sind. Nach dem Start mittels Winde oder Schleppflugzeug fliegen sie im Gleitflug. Bewegen sie sich durch Aufwinde, so können sie dort neue Flughöhe gewinnen.

LSA

Light Sport Aircraft oder kurz LSAs sind in Europa maximal zweisitzige, einmotorige Leichtflugzeuge bis zu einer Abflugmasse von 599 kg. Die Einführung dieser Klasse von Flugzeugen wird gerade auf europäischer Ebene im Rahmen der Joint Aviation Authorities geplant. In den USA sind LSA nur mit starrem Fahrwerk und Festpropeller und einer maximalen Fluggeschwindigkeit von 223 km/h zugelassen. Einziehfahrwerk und Verstellpropeller sind dort nicht erlaubt. Für Europa werden solche Beschränkungen kontrovers diskutiert. Die Meinungen gehen weit auseinander, weil manche Entwicklungen der unbeschränkten Ultraleichtflugzeuge je nach Standpunkt als Chance oder warnendes Beispiel gelten.

Sportsters

Dies sind einmotorige Leichtflugzeuge in den USA bis zu einem Gewicht von 560 kg.

Ultraleichtflugzeuge

Hauptartikel Ultraleichtflugzeug

Ultraleichtflugzeuge (UL) sind nach deutscher Regelung Luftfahrzeuge mit maximal 472,5 kg (2-sitzig) bzw. 322,5 kg (1-sitzig) Abflugmasse, inkl. 22,5 kg für das (vorgeschriebene) Gesamtrettungssystem. Für diese Art der Luftfahrzeuge gelten zulassungsrechtlich und wartungstechnisch weniger strenge Vorschriften als für größere Flugzeugklassen. Dies macht die UL-Fliegerei relativ preisgünstig und finanziell attraktiv. Die Grenzen der Nutzbarkeit liegen jedoch enger (geringere Zuladung) als bei vergleichbaren ein- und zweisitzigen Leichtflugzeugen.

In den europäischen Ländern gibt es derzeit noch keine Vereinheitlichung der Gesetzgebung Ultraleichtflugzeuge betreffend.

Siehe auch


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