Knallkörper

Knallkörper
Explodierender Chinaböller

Knallkörper steht als Sammelbegriff für verschiedenartige Feuerwerkskörper (meist Klasse II, Silvesterfeuerwerk), die als Haupteffekt einen Knall erzeugen. Sie werden auch "Kracher" oder "Böller" genannt. Ursprünglich bezeichnete der Begriff Böller Kanonen, Gewehre oder Pistolen, die nur mit Pulver geladen und für Salutschüsse abgefeuert wurden.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Längsschnitt durch einen Chinaböller. Nur „B“ ist Schwarzpulver (ca. ein Siebtel der Länge).

Knallkörper bestehen in der Regel aus einer harten Hülle aus geleimtem Papier oder (seltener) Kunststofffasern, die einen verhältnismäßig schwachen Explosivstoff enthält. In Deutschland ist bei Klasse II - Knallern ausschließlich Schwarzpulver zulässig. Andere Mischungen, zum Beispiel Flashpulver aus Aluminiumstaub und Kaliumperchlorat, sind nur für Pyrotechniker erhältlich. Außerhalb Deutschlands sind Knallkörper oft mit einem hochenergetischen Blitzknall-Satz gefüllt, der auch ohne stabile Hülse einen kräftigen, meist scharfen Knall erzeugt. Zur Zündung dient eine Zündschnur oder ein Reibkopf wie bei einem Streichholz. Entgegen der landläufigen Meinung explodiert der übliche Knallkörper mit Schwarzpulverfüllung nicht auf die gleiche Weise wie eine Bombe detoniert, sondern seine Hülle platzt durch den schnell anwachsenden Druck des abbrennenden Pulvers (Deflagration). Die Druckwelle breitet sich nur teilweise mit Überschallgeschwindigkeit aus. Im Gegensatz zu den deutlich schneller abbrennenden Flash-Mischungen brennt Schwarzpulver mit 300 bis 600 m/sek vergleichsweise langsam ab und überschreitet daher nicht in allen Fällen die Schallgrenze. Die Folge ist ein Knalleffekt, der etwas "weicher" klingt als ein Blitzknallsatz. Neben dem Schwarzpulver enthalten Knallkörper auch gewöhnlichen Lehm bzw. rote Tonerde, um Hohlräume aufzufüllen und zu verdämmen.

Arten

Verschiedene Knallkörper im Größenvergleich (in der Mitte unten grüne Knallfrösche)

Chinaböller

Als Chinaböller werden zylindrische Knallkörper mit chinesischer Zündschnur bezeichnet. Aus China importiert, sind sie vor allem in Deutschland weit verbreitet. Typisch ist die Verpackung in rotes Seidenpapier. Sie sind meist mit Schwarzpulver gefüllt (in Deutschland generell). Verbreitete Größen: 440 (oft als Pyrocracker bezeichnet), 460 (Chinaböller A), 480 (Chinaböller B), 490 (Chinaböller D), 500 (Superböller I) und 510 (Superböller II). Die Superböller werden auch Kanonenschlag genannt. Seltener sind die Größen 450 (Petarde) und 470 (Chinaböller C). Als Knallkörperketten werden Böller bezeichnet, die zu Matten gebündelt sind. In Deutschland waren Lady - Cracker (40er oder 70er Matten) und Paket - Cracker (etwas größer, 20er oder 30er Matten) üblich. Früher gab es diese kleinen Knallerchen auch einzeln und waren als Pfennigschwärmer, Zisselmännchen oder Piepmanscher bekannt. Weco nannte seine Paket - Cracker Miniknaller, diese wurden zuletzt ungebündelt mit einzelnen Zündschnüren verkauft. Mittlerweile werden die klassischen Lady- und Paketcracker nicht mehr importiert. Seit 2009 sind in Deutschland dafür längere Matten mit über 200 Knallern auch größerer Sorte erhältlich. In anderen Ländern, vor allem China, werden extrem lange Matten mit tausenden Knallerchen verkauft. Oft kuchenförmig aufgewickelt, daher als cakes bezeichnet. Gebinde einer definierten Zahl an Chinaböllern werden als Schinken bezeichnet. Ein Schinken Chinaböller A besteht beispielsweise aus 240 und ein Schinken Chinaböller D aus 80 einzelnen Krachern. Die Bezeichnung "Schinken" rührt von der früher üblichen Verpackungsweise in rotes Seidenpapier her. Heute werden dafür Kartons verwendet.

Chinaböller Vergleich 1980 und 2005

Verringerte Lautstärke

Chinaböller, insbesondere die größeren D- und Superböller, waren früher erheblich lauter. Anders als landläufig angenommen, ist dies nicht Folge eines zu strengen Gesetzesrahmens in Deutschland. Dieser lässt 120 db in 8 m Entfernung zu[1], die von heutigen Chinaböllern jedoch nicht mehr erreicht werden. Als Ursache ist Preisdumping anzunehmen, das seit den 80er Jahren zu Lasten der Produktqualität geht. Einhergehende Faktoren waren dabei die Liberalisierung der chinesischen Märkte und der massenhafte Verkauf von Chinaböllern über Discounter. Die Qualitätseinbußen zeigten sich anhand schwacher Wandstärke und verringertem Schwarzpulvergehalt. Dieser wurde so weit reduziert, dass heutige Böller teilweise gar nicht mehr richtig zerplatzen.

Chinaböller Schinken

Geschichte

Superböller I von Feistel

Ursprünglich dominierten Knaller aus deutscher Fertigung das Angebot in Deutschland. Bereits zu Vorkriegszeiten gab es aber schon chinesische Miniknaller- und Knallmatten. Chinaböller kamen in der BRD der 60er Jahre erstmals auf. Damals war ein B - Böller lauter als heutige Kanonenschläge. Die Zerlegung der Böller erfolgte in etliche kleine Papierschnipsel, was zwar effektreich, aber auch brandfördernd war. Die Zündschnüre waren damals grau und brannten recht schnell und unregelmäßig ab. Außerdem waren sie feuchtigkeitsempfindlich Chinese Fuse. In den 70ern kamen D - Böller und Anfang der 80er die Superböller hinzu, die damals hochwertig verarbeitet und sehr laut waren. Die Labels der Chinaböller - Päckchen waren oft liebevoll gestaltet. Legendär waren das Tigerhead - Label, Bo Peep, der Baron Münchhausen und andere.

Früher grenzte sich der Begriff Chinaböller deutlicher von anderen Knallkörpern ab: Bei einem Chinaböller handelte es sich um einen chinesischen Böller traditioneller Bauart. Dabei ergab sich der zylindrische Körper aus aufgerolltem Papier, in dessen Innern sich eine Schwarzpulverseele befand. An den Enden wurde das Papier zugekrempelt, um die für Schwarzpulverknaller erforderliche Verdämmung zu erreichen. Die Zündung erfolgte über eine Zündschnur. Das Zerplatzen des Chinaböllers erfolgte in viele Papierschnipsel ohne zurückbleibende Stummel. 1998 musste diese Bauart aus Brandschutzgründen grundlegend verändert werden [2], denn die vielen Papierschnipsel neigten oftmals zum Nachglimmen. Seitdem haben Chinaböller eine mittig platzierte Schwarzpulverkapsel, anstatt der bisher auf ganze Länge durchzogenen Schwarzpulverseele. Die Enden wurden fortan mit roter Tonerde gestopft. Die klassische Chinese Fuse wurde allmählich durch die zuverlässigere, grüne Chinese Green Visco ersetzt. Die Krempelung des hinteren Böllerendes wurde im Laufe der 90er Jahre aufgegeben, seit einigen Jahren wird auch das vordere Böllerende meist nicht mehr gekrempelt, sondern verleimt.

Kanonenschlag

Alte deutsche Knaller

Der "Kanonenschlag" ist in der Regel ein roter, zylindrischer, mit einer festen Schicht aus Pappe und Leim sauber verarbeiteter Knallkörper. Sein Knall ist laut und tief. Traditionell waren Kanonenschläge hochpreisige Qualitätsprodukte aus Deutschland. Mittlerweile werden immer öfter chinesische Imitate als Kanonenschlag verkauft, die jedoch qualitativ schlechter als deutschen Kanonenschläge sind. Wegen des niedrigen Preises setzen sie sich dennoch am Markt durch und verdrängen seit Jahren deutsche Produkte. Von der ehemaligen Vielfalt deutscher Kanonenschläge sind gegenwärtig nur noch ein paar Varianten von WECO Pyrotechnische Fabrik erhältlich, die jedoch ebenfalls in der Qualität nachgelassen haben.

Kubischer Kanonenschlag

Kubischer Kanonenschlag

Ein "Kubischer Kanonenschlag" ist ein gedrungener Knallkörper in Würfelform, der nach der Zündung mit einem besonders dumpfem Knall explodiert. Er ist daran zu erkennen, dass der gesamte Knallkörper mit starkem, geleimten Strick umwickelt ist. Die rund einen halben Zentimeter breite Zündschnur, die den Böller von innen heraus explodieren lässt, ist durch eine Plastikkappe geschützt, die verhindert, dass die Zündschnur nass wird oder sich entzündet. Kubische Kanonenschläge werden mittlerweile nur noch aus China importiert. Früher gab es sie auch aus Deutschland und in verschiedenen Größen. Gegenwärtig zählen sie zu den lautesten legal in Deutschland erhältlichen Knallkörpern.

Reibkopfböller

Hochwertige Reibkopfknaller "Power Cracker" aus der DDR

"Reibkopfböller" bzw. "Reibkopfknaller" sind kleine, lange zylindrische Knallkörper. Sie haben statt einer Zündschnur einen Reibkopf ähnlich dem Kopf von Zündhölzern. Man zündet sie durch Reiben an einer Streichholzschachtel. In Deutschland erhältliche Reibkopfknaller sind mit Schwarzpulver befüllt und erzielen daher einen eher schwachen Knall. Die DDR war bekannt für die Herstellung hochwertiger Reibkopfknaller mit Blitzknallsatz (Harzer Knaller, Filou, Blitzschläge, Power Cracker usw.). Zur Wiedervereinigung mussten die Knaller an die in der BRD damals zulässigen 115 db und das BKS-Verbot angepasst werden. Im Jahre 2006 wurde die Produktion des Original Harzer Knallers endgültig eingestellt. Seitdem ist der Markt von chinesischen Imitaten wie Knaller nach Harzer Art überflutet. Diese sind zwar preiswert, aber bezüglich Qualität und Lautstärke nicht mit den deutschen Produkten vergleichbar. Auch westdeutsche Traditionsknaller sind inzwischen weitgehend verschwunden. Die etwas dickeren Reibkopfknaller (Petarde, Böller A) gibt es nicht mehr. Legendär waren Teufelsknaller und Harzer Hexenknall, die vor dem Knall noch einen Goldregen versprühten. So genannte "Schwärmer" hatten sogar einen so starken Sprüheffekt, dass sie kurzzeitig umhersausten, ehe es knallte. Diese wurden aber vor einigen Jahren geändert und sie waren zum Schluss nichts anderes als ein gewöhnlicher Reibkopfknaller (zuletzt noch als Schwärmer A von Comet). Gegenwärtig produziert nur noch Weco einige Reibkopfnaller in Deutschland, zum Beispiel Deutsche Kracher. In anderen Ländern sind Reibkopfknaller in der Regel mit Blitzknallsatz befüllt und daher erheblich lauter als die in Deutschland erhältlichen Produkte. Im Zuge der EU-Harmonisierung ist jedoch ein BKS-Verbot auch für andere EU-Länder vorgesehen.

Knallfrosch

Riesige Knallfrösche aus alter Produktion

Ein „Knallfrosch“ ist grün und sieht aus wie gefaltetes Papier. Er besteht aus einer einzigen Ladung, die durch mehrfaches Knicken und Falten während der Produktion in mehrere Ladungen aufgeteilt wird. Eine Zündschnur, die den Explosivkörper vom Anfang bis zum Ende durchläuft, zündet diese nacheinander. Konstruktionsbedingt springt der Knallfrosch dann unkontrolliert umher. Knallfrösche werden in Deutschland nicht mehr hergestellt. Aktuelle, importierte Knallfrösche knallen kaum noch, sondern puffen eher und springen nur wenig, da diese viel weniger Schwarzpulver enthalten und die Zündschnur meist nur die ersten zwei "Ladungen" entzündet.

Knallziehschnur

Die „Knallziehschnur“ (auch „Knall-Kids“ oder „Firecracker“ genannt) besteht aus einer ca. 40 cm langen Schnur, in deren Mitte sich ein ca. 4 cm langer Knallkörper befindet, dessen Durchmesser nur wenige Millimeter beträgt. Durch schnelles Auseinanderziehen der beiden Schnurenden wird eine Explosion ausgelöst, die aber wesentlich schwächer ist als bei den übrigen Knallkörperarten. Daher sind Knallziehschnüre in Klasse I eingestuft und dürfen von Personen ab 12 Jahren – mit Beaufsichtigung einer erwachsenen Person auch unter 12 Jahren – das ganze Jahr über verwendet werden. Da beim Knall mitunter feurige Stücke aufsteigen, sind sie vermutlich aus dem Sortiment genommen worden und inzwischen nur noch selten im Angebot.

Knallerbse

Ebenfalls zur Klasse I (Ganzjahresfeuerwerk) zählt die "Knallerbse". Paradoxerweise wird ausgerechnet bei diesem kleinen Scherzknaller ein heftig reagierender Blitzknallsatz, nämlich Silberfulminat verwendet, allerdings in derart geringer Menge, dass keine Gefahr davon ausgeht. Durch die Reibung in Krepppapier eingewickelter Steinchen detoniert der Blitzknallsatz. Dass es sich tatsächlich um einen BKS handelt, erkennt man an dem weißen Blitz bei der Explosion. Sie werden in Sägespane in 50er Schachteln abgepackt. Es gibt sie auch in groß, zu 10 Stück pro Dose.

Verfügbarkeit

Knallkörper der Klasse I dürfen ganzjährig verkauft und abgebrannt werden. In der Regel sind sie jedoch nur zu besonderen Anlässen wie Halloween oder Silvester im Angebot zu finden. Knallkörper der Klasse II dürfen nur an den drei gesetzlichen Verkaufstagen vor Silvester verkauft und nur unmittelbar zu Silvester abgebrannt werden. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Der Verkauf vor Silvester läuft vor allem über Discounter (Supermärkte, Baumärkte, Möbelhäuser, Ramschläden) und Drogerieketten. Ursprünglich wurden Knaller/Feuerwerk über kleine Privatdrogerien, Spiel- und Schreibwarenläden sowie Kioske verkauft. Gelegentlich haben diese auch heute noch Knaller im Angebot, mitunter aus recht alten Beständen. Seit einigen Jahren gibt es auch diverse Onlineshops, über die Knallkörper (vor-)bestellt werden können.

Zulässigkeit

Zu allgemeinen Informationen über die Rechtslage siehe Pyrotechnik. Die Zulässigkeit von Knallkörpern im Speziellen ist geregelt:

Deutschland
Im Sprengstoffgesetz
  • Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen von minderjährigen Personen benutzt werden, wobei eine Abgabeempfehlung von 12 Jahren eingehalten werden sollte, oder die Verwendung unter Aufsicht einer erwachsenen Person stattfindet. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen aus 1 m Entfernung, sein. Knallkörper in Definition eines rein akustischen Effektes sind von einer möglichen Zulassung in Kl.I ausgenommen.
  • Knallkörper bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
  • Feuerwerkskörper beider Klassen müssen von der BAM geprüft und zugelassen sein.
Österreich
Im Pyrotechnikgesetz

Weblinks

 Commons: Knallkörper – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?tocf=Bundesanzeiger_BGBl_tocFrame&tf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&qmf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&hlf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl/Bundesgesetzblatt%20Teil%20I/1998/Nr.%2039%20vom%2029.06.1998/bgbl198s1530.pdf SprengÄndG von 1998, Seite 1552
  2. http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?tocf=Bundesanzeiger_BGBl_tocFrame&tf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&qmf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&hlf=Bundesanzeiger_BGBl_mainFrame&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl/Bundesgesetzblatt%20Teil%20I/1998/Nr.%2039%20vom%2029.06.1998/bgbl198s1530.pdf SprengÄndG von 1998, Seite 1552
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